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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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124 Cap. XI. De Jurisdictione AulicaSo aber der Empfänger zum Lehen= Hr. Hoff=Marschallen 120.fl.Für dessen Pferd 120. fl.Eyd per decretum admittirt wird / mußHr. Erb=Schatzmeistern 120. fl.er / innerhalb Monatsfrist / mit Erlegungder Cantzley=Tax solche ohnfehlbarem= Hr. Erb=Mundschencken 120.fl.pfangen / auch vor der Admission des= Hr. Erb Truchsessen | 120.fl.Fuͤr die Secretarios 48. fl.wegen glaubhafften Schein sub AquilaFür den Taxatoren 23. fl.beybringen / widrigen Falls die Verwil-ligung vor cassirt gehalten / und der Em-Für den Registratorem 20 fl.pfänger noch darzu gestrafft wird:Für die Cantzley 30. fl.Summa 1081. fl.Geimein R. H. Bescheid de 13. Aug. 1559Nach diesem allem erfolgt die würck-Doch seynd per Aur. Bull. Tit. XXVIliche Investitur, davon dem Reichs-Den Hnn. Churf. des Lehen=TaxesHoffraths=Thürhüter / wanns Gräfl.befreyet / sie pflegen aber jedoch die Hof-oder Freyherrl. Lehen / so viel Lehen-Bediente folgender Gestalt zu verehren.Brieffe seynd / so viel Goldgülden1. Denen Schweitzern / so untermin specie, an dessen statt er doch 2. gemei-Thor die Wacht haben. 2. Thl.ne Gülden zu nehmen pflegt / gebührt / wie2. Denen Thürhütern in dersolches folgender Extract nach sich führt:Ritter=Stuben 4.Jovis 25. Sept. 1654. Ziegler Martin3. Denen Hattschierern 6.Reichs=Hofraths=Thürhuͤter de præsen-4. Denen Trabanten 6.tato hodierno beklagt sich / daß etzliche A-Denen Cammer=Fouriers 6.genten ihme / dem herkommen zu wider /6. Denen Tappezieren 6.den gebräuchlichen Goldgülden von je-7. Cammerheitzer2.dem Lehen nicht reichen wolten und daß8. Cammer=Trabantenin specie der Agent Graß ihme / wegen9. Anti- Camera Thuͤrhuͤter 8.empfangener neun Lehen / an statt 9.10. Aeltistem Cammer=DienerGoldgulden nur 8. Gülden geben wol-so das Evangelium hält 6.len / bittet ihm ein Käyserl. Decret zuer-11. Den Lacqueyentheilen / damit ihm die altherkommene12. Denen Trompetern undGebühr von jedem Lehen-Brieff einPauckern10.Goldgülden unweigerlich bezahlt wer-13. Denen Hoff=Fouriern6.de. Apponit attestatum von dem Registra-14. Denen Herolden6.tore Pippio nicht allein des angezogenen15. Dem Reichs=Hofrathsherkommens halber / sondern auch daßThürhüterder Graß die 9. Lehen empfangen und16. Dem Geheimen Rathsdie Tax derentwegen erlegt habeThürhüterInjungatur dem Graß / daß er dem Sup-Summa 86. Thl.plicanten wegen der empfangenen 9. Le-Thut 129. Gld.hen den gebräuchigen Goldgülden vonDergestallt seynd auch die Reichs= jedem unweigerlich bezahle.Fürsten des Taxes gleichfalls befreyt / sieFrantz Martin Menßhengen.müssen aber hingegen neben jetzt specifi-Hoc Conclusum confirmatum est percirten vor die Hoff=Bediente kommen= decretum Commune in puncto Acciden-de Verehrungen / auch die Erb= und tium des Reichs=Hoffraths ThürhütersHoff=Aembter / davon die Herrende dato 12. Jan. 1683. infra relatum.Churfürsten / weil sie sich sonst selbst be-zahlen würden / welches absurdum we-Wann nun die Investitur geschehen /re / eben falls befreyt / bezahlen / undso geschicht im Tax=Ambt die extraditiozwar nach der / dem Autori aus dem des Lehenbriefs in patenti forma auTax=Ambt communicirter Lista, welchePergament und sub sigillo majori secun-(jedoch jederman ohne praejudiz) hiemit dum tenorem, wie selbige die Vorfah-referirt wird / alsren gehabt / wie aus der hierfolgendenFür Hn. Obristen Hoffmeister. 120. fl.formula, so noch allererst in vorigemHr. Obr. Cämmerern120.flJahre ausgefertigt worden / mehrernHr. Reichs Vice-Cantzlern 120. flInhalts zusehen ist.Wir