Fisci quàm Princip. eorundemque Propr. ac Priv. 57rials ausweiset / zu proponiren und zu Wofern er auch vermerckt / daß auff VIII.ein oder ander Mittel etwas uützlicheurgiren; was er auchBey einem und andern vernimbt / soauszurichten / soll er solches zeitlich avisi-zu unserer Angelegenheit dienlich ist,ren, damit nach Befindung / nöthigerdarvon soll er zeitlich Bericht erstatten. Anstalt gemacht werde.Fleißige Correspondenz halten / (nevideatur in negotio Principalis sui tepi-Was er in unsern Angelegenheiten IX.dus vel incurius obdormiscere, neve ehandelt / solches soll er / wanns thun= undjusdem Animus suspendatur expectatio- möglich / meist mündlich thun.In zweiffelhafften Sachen soll er / X.ne notabilium ac novarum rerum)Ohne unsern Special-Consens nicht wanns die Zeit leidet / uns durch Brieffeconsuliren / wo aber periculum in mora,abreisen / sondern unser Ordre erwartenalsdann mit unserm Ordinari-Agenten(non magis quàm miles è stativis sibi aszu Rath gehen.signatis injussu Imperatoris discedere ne-Bey seiner Rückkunfft soll er uns XI.quit, alioquin ut reus & desertor dignissi-mae stationis redarguitur & punitur. Quid schrifftliche Relation thun (bey welcherRelation zu mercken (1.) Daß solche fi-autem si ab eo cui adest expellitur, vel abiredel, Judiciôs und punctuel, und nicht in-cogitur?Tunc ad proximiorem Provinciam se terressirt sey / und sowohl die Beschrei-bung des Hoffs / als der Negotien in sichconferat atque inde Principalis sui jussahalte. (2.) So lange solche Relationexpectet. Quod etiam facere potest,quando Principali suo, vel ipsi, intuitu nicht abgelegt / der Abgeordnete seinenCharacterem behalte / und dahero (3.Principalis, injuria fit, quô futuram vin-biß dahin nicht allein in protectione Judicationem & reparationem denunciatris Gentium sey / sondern auch (4.) beyEs muß aber ein solcher Extraordina-seiner mündlichen Relation nicht ut so-ri-Abgeordneter auch von solchen Prin-cipalen dependiren / welche Justitiam, lus Consiliarius, sondern zugleich als nochAbgeordneter zu respectiren / folglichcausæ vor sich haben und nicht tumul-ihm der Sitz wo nicht über die anderetum oder andere Ungelegenheit foviren,Räthe / wenigstens jedoch ein Stuhl àdann sonsten würde ihm nicht unrechtparte ohnfern dem Principalen zu prae-geschehen wann er vom Käyserl. Hofeabgewiesen würde. Sic adhuc in Anno sentiren, dann auch endlich und (5.) sei-praesenti 1683. 26. Febr. in causa K. con-ne schrifftliche Relation absonderlich zutra den Magistrat zu H. und die 144. & bezahlen sey.Und weil auch dergleichen UmbstandConsorten sequens Conclusum fuit pub-occurriren kan / darüber man einen Ab-licatum:geordneten specialiter nicht instruirenFiat decretum an den D. daß weilen er mag / so stellen wir das übrige / was zuschleuniger Erlangung unsers desiderir-der Kaͤys. Resolution vom 20. Nov. nupe-ri è diametro zu wieder / auch ungeachtet ten Zwecks gereichen mag / seiner Prudenzund Treu anheim (Haec Clausula ab A-aller beschehenen Abmahnungen / seinetheniensibus originem habet, quâ tamenReiße hieher fortgesetzt / da doch / Krafftabsoluta ac generalis liberi Mandati po-erstgedachter Resolution geschlossen ge-wesen / daß er in dieser Sache nicht an= testas non data, rem commissam pro ar-gehört / sondern lediglich abgewiesen bitrio tollendi vel mutandi, sed cùm o-werden solte / als lassen es Ihro Kays. mnes Actiones & modi rei agendae arti-culatim praescribi nequeant, possit ResiMajest. nachmahln dabey gnädigst be-wenden / daß er / D. in dieser Sache nicht dens sive Agens, si facilior via se aperiat,eam sequi, quâ praescriptorum metam as-angehoͤrt / sondern abgewiesen sey / mitsequatur) deß Versehens / er werde keineBefelch / daß / dafern er keine andere Ne-Occasion, unsere ihm anvertraute Sachegotia allhier zu verrichten hätte / er sichzu erwuͤnschtem Zweck zu befoͤrdern / vor-so bald von hinnen wieder nach Haußbey gehen lassen:begeben / und zu keiner Weiterung / beyVermeidung Käyserl. Ungnad / UrsachSolcher aller und jeder Diensten-geben solle.halber
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