XXII.XXIII.
Fisci, quàm Princip. eorundemque Propr. ac Privil. 47Oder auch gar 3. per Odium Adver-Decrets ein nochmahliger Termin vondrey Wochen / sich alhier ohnfehlbar ein= sarii, wann sie den Gegenpart feinzufinden / sub poena dupli angesetzt / demschwartz und stinckend machen / weil ersnicht hören und verantworten kanThürhüter auch erwehnte Straffe beyDieser und aller anderer unerlaubterjedes Ankunfft alsobalden einzufordernFündlein sollen sich die Agenten enthal-anbefohlen seyn solle. Signatum in Welßten / darzu auch weder Anlaß / Rathden 6. Sept. 1680.noch That geben.Was sie von Geheimniß der Sachen XXIV.(L. S.)erfahren / bey sich behalten / auch sich al-Gr. und Hr. von Windischgrätz.ler verdächtigen unzuläßigen Corre-spondenz enthalten. Nicht in die Cantz-Frantz Martin Menßhengen.ley gehen / noch in denen Registraturen,Schreibstuben und andern der Cantz-In ihren Schrifften sich aller Weit-ley Orthen sich finden lassen / oder mitläufftigkeit / Verlänger= und Hinderungenthalten: auch den Herrn Præsidenten denen Cantzley Personen verdächtigeund Räthe mit langen Instructionen Correspondenz ihren Pflichten zu widerhaben / sondern ihre Bescheide und Expe-nicht auffhalten.ditiones an Ort und Enden / da sichs ge-Ferd. III. O. A. Tit. VII. §§. 5. & 12.ziemet / nach vollendetem Rath / oder beyAller widerrechtlichen Gewinnung derdenen Secretarien in ihren Behausun-Herrn Räthe Privat-Gunst oder Fa-gen suchen.vor, zu einer oder andern Partey undDict. Tit. VII. §§. 11. & 13.Sachen ungebührender Vervorthei-Welcher aber wieder dieses sein Ambtlung / wie das immer durch Gabe / Ver-und geleisteten Ayd pecciren / oder denenheissung / oder in alle andere Wege durchParteyen etwas fahrläßig versäumenMenschen Sinn erdacht werden könte.wird / der soll / auff beschehene Anklagallerdings müßig gehen und sich enthal-ten / darzu auch weder Anlaß / Hülffe / oder da es sonst der Herr Præsident er-faͤhrt / nach gestallt der uͤbertrettung / mitRath und That geben.Verweiß / Geldstraffe / auch wol gar Ab-Dict. Tit. VII. §. 10.schaff= und Verbietung seiner functionEs cavirt aber dieser §. 9. gar wohloder andern gehörigen Straffen angese-und nachdencklich / daß die wiederrecht-hen werden.liche Gewinnung der Herren RäthenDict. Tit. VII. §. 15.nicht allein durch Gabe un VerheissungDieweil aber einige der Herren Anicht / sondern auch / sunt verba formalia;durch keine andere Wege geschehen sol= genten sich so wenig an diese Verord-nung als derselben angehenckte Commi-le / dergleichen seynd;Wann sie die Herren Räthe einzu= nationem pœnæ gekehret / so ist endlichnehmen suchen / nam calumniare auda. im nechstverwichenen 1681. Jahr den 17.und 28. Julii selbige durch einen respecti-cter, semper aliquid haeret; Einen solchenvè gemeinen Reichs=Hoffraths= undCalumnianten haben wir an Ziba, dannCantzley Bescheid folgender gestalltobwohl David ein weiser König / undso wohl Armis decoratus, als Legibus wiederholt / und ihnen nachmahls mitarmatus war / gleichwol brachte Ziba bey weiterem Einsehen anbefohlen worden.Daß sie sich allen Zutritts in die Cantz-ihm zuwegen / daß er sich gegen den Me-phiboseth, tanquam inauditum, erbitern ley / Registraturen, Schreibstuben oderliese / und seine Güter dem Ziba schenckte. andere Oerter der Cantzley von nun anenthalten (welches secundum Praxin da-hin zuverstehen / daß sie nicht in dieOder / wann Sie 2. per Informatio-Schrancken der Cantzley gehen / son-nes & Querelas der Herren Raͤthe Votaauszulocken trachten / hinc in §. præce- dern ausserhalb derselben ihre Noth-durfften sollicitiren sollen: Zu Spey-denti prudenter cautum, daß die Agen-er aber doͤrffen sie nicht in die Lesereyten die Herren Räthe mit langen Inforhinein gehen / sondern müssen vor dermationen nicht auffhalten sollen:Thür