Druckschrift 
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Seite
39
Einzelbild herunterladen
 

Viennensi

Fisci quàm Princip. eorundemque Propr. ac Priv.39ob istorum absentiam factorum agen- und Gnaden / auch gegen das gemeinedum.Policeywesen / und absonderlich denenBlum. d. l. n. 44.jenigen / welche entweder durch GeburtSi quidam Circulus pro sua quota in oder ordentliche Concession in derglei-mora solvendi sumptus, in Executionemchen Stand herkommen oder gesetztab alio Circulo factos existat.werden / zu mercklichem Nachtheil undO. C. P. III. T. LVIII. §. 5.Einführung schädlicher Unordnung inQuoad Fiscalem Viennensem ad ejus deme gereichet / daß jene diesen sich an-officium particulariter spectat:maßlich gleich schätzen / und darvor vonDaß die Lehen=Ayde würcklich gelei= andern gehalten werden wollen / sichstet / die Lehen Brieffe aus der Reichs-auch darzu öffters eintringen / und mitCantzley erhebt / und die Procuratores der Zeit dabey durch ohngegründetesoder Agenten die Mängel und Abgän-Vor= und Angeben zu behaupten suchen.ge der Lehen=Requisition in gewisser Und dann ihme / unserm Käyserlichenpræfigirter Zeit zu ergäntzen unnachlä-Reichs=Hof=Fiscali, Krafft unserer Kaͤy-ßig angehalten werden.serlichen Wahl=Capitulation gegen sol-Ord. Aul. Ferd. III. Tit. III. §. 12.che eingeführte Unordnung und Incon-Si quis post recognitionem obtentam, venientien sein Ambt zu interponiren ge-investituram non accipiat, Fiscalis Vien-bühren wolte / daß hierin ordentliche In-nensis contra illum procedere debet.quisition angestellet / und ihme darvonR. I. N. de An. 54. §. Es sollen 8.gründliche Communication und Nach-Similiter si quis praedicatum, Denomi-richt zu= und eingeschickt werden möchte.nationem vel Insigne sibi de facto appli-Als hat uns er unterthänigst ange-CAPITUL. LEOPOLD. Artic.ruffen und gebeten / wir derowegen hie-Weil auch 45.runter unsere nothdürfftige KäyserlicheUmb welcher Ursach willen noch imVerordnung ergehen zu lassen / gnädigstjüngsten 1682. Jahr mense Julio folgengernheten.des Käyserl. Schreiben an die Käyserl.Und nun zu Erhaltung guter und be-Residenten im Reich abgegangen-ständiger Policey / auch Verhüt= undLEOPOLD ic.Abstellung schädlicher Unordnungenund Inconvenientien nöthig seyn will /(Titul) Uns hat unser Rath / Reichs-daß hierin die von Supplicanten suchendeHoff=Fiscal und Lieber Getreuer FräntInquisition und darauff nach befindungCarl Sartorius von Schwanenfeld inder Sachen behörige Strafe vorgenom-Unterthänigkeit supplicirend zu verneh= men werde-men gegeben / wie daß er glaubwürdigeAls befehlen wir dir hiemit gnädigstNachricht erhalten / daß in unterschied-daß du in unserem Nahmen an Oerternlichen Orthen / so wohl Unserer und deßund Enden / wo du es für nöthig befin-Heil. Reichs / wie auch Churfürstl.den wirst / über obberuhrte Contraven-Fürstl. Mediat Ritterglieder / Vasallen; tiones und straffbahre Anmassungenund Landsassen / als der Reichs-durch eigene darzu bestellende Personen /Stätten Patricii und Burger sich mittelst Versprechung einer Recompenseinige Zeit hero gantz eigenmächtigvon deme / was also eingebracht wurde.unterstanden / einander neue ihnen nichtfleißig inquirirest und so fort daranzustehende höhere Titulos und prædi-seyest / daß auff Befund / mehrbesagtemcata beyzulegen / auch allerhand Wap-unserm Käyserl. Reichs=Hof=Fiscalipen zu formiren / ohne daß sie / oder ihreausführliche Communication undVor=Eltern / die vorwend= und führen-Nachricht / umb von ihme darauff diede Stands=Erhöhungen / Titulen undweiters gebührende Nothdurfft gehöri-Wappen von uns oder unsern Vorfah-ger Orthen beobachten zu können / gege-ren am Reich durch ordentliche Con- ben und erfolgt werde. Das gereichtcessiones erlangt hätten / weilen aber uns zu gnädigstem Gefallen und wirdieses alles vorderst zu nicht geringerseynd dir mit 2c. Wien den 16. JuliiVerkleinerung unserer Käyserl. Hoheit 1682.