Qualitat. Proprio & Praemiis.Est autem salarium eorum duplex, vel und besserem ihrem Auskommen / auffOrdinarium vel Accidens.gleiche Theile distribuirt und zugeeignetwerden / ausserhalb daß dem Referenten /SUBSECTIO IX.als welcher die gröste Bemühung dabeiE Salario ordinario jam olim Domigehabt / und die schwerste Arbeit verrich-Salarium, &ni Electores solliciti Anno 1637. in tet / zwey Portiones davon ausgetheiletquidem velordinarium, suo de Judicio Aulico exhibito conclusowerden / jedoch daß mehrgedachterinter subsidia ad sustentationem Consi-ibi discuti-Reichs=Hoff=Raths=Præsident, und dieliariorum necessariam numerabant spor-ur, undesämbtliche Räthe von andern Sachen /tulas.daurien-als wie obgemelt / oder von wegen derLondorp. Actor. publ. Part. I. Lib. I.dnm?Berathschlagung / nichts fordern nochCap. LXII.annehmen sollen.Ein Löblich Churfürstl. Collegium ver-Nach dem aber die Herren Churfuͤr-sten diesen / ratione Sportularum, dermeine / daß zu Abrichtung der SalarienKäys. Majestät von selbst an Hand ge-vor die Reichs=Hoffraͤthe ad interim, bißgebenen Rathschlag / in ihrem / in punctoman sich eines beständigen UnterhaltsJustitiae, An. 1641. 8. Octobr. überreich-vergleichen mochte / allen und jeden beitem Consilio selbst wiederruffen / so ha-dem Reichs=Hoffrath einkommendenSachen gewisse Sportulæ; jedoch nichtben auch die Gnadenreiche Röm. Käys-nach der Gerichts=Räthe belieben / son-Maj. daran nicht wollen gebunden seyndern deß Praesidenten und Vice-Præsidenund dahero denen Herren Churfürstenten Ermässigung nach / genommen wer-geantwortet / weil Ihr dieser Vorschlagden mögten. Quod Consilium Caesaaus allerhand hochbewegenden Ursa-reæ MAJESTATI eo tempore adeò pla-chen ohne das sehr bedencklich sey / socuit; ut in sequenti Anno 1638. 280wolten dieselbe selbst auff beständigeMensis Maii in hisce formalibus de-Mittel bedacht seyn / wie sie dero Reichs-creverit:Hoffräthen die gebührende BesoldungDemnach die Reichs=Hofräthe umreichen moͤgten.Alsdann in erfolgter Capitulatione Sa-Bezahlung ihrer Verdient= und hinter-cratissimi nostri Leopoldiständige Besoldung / wie auch umb Er-Art. XLI.höhung derselben allergehorsambst undversehen worden / quod hoc salariumgantz flehentlich gebeten / und aber dieartim ab Imperatore, partim ex residuisMittel hierzu (vermoͤge der KaͤyferlicherImperii reditibus hauriri debeat;Hof=Cammer anzeige) bey diesen zer-von denen beym Reich eingehendenrütteten Zeiten fast ermanglen wollen.Als lassen sich allerhöchstgedachte Käy-Mitteln.Quaeres quae illa sint? Respondet Au-serl. Majest. allergnädigst belieben undthor Tractatus, qui inscribitur Lumen-wollen / daß interim, biß zu anderwerti-Orbis;ger dero gefälligen Verordnung / von ei-In Descriptione Germanianer jeden Sache / darin ordentlich ge-Vor diesem seyen es Sechs Tonnenschloßen und submittirt, und folgends dieGoldes gewesen / jetzo seye es kaum soActa referirt, und gerichtlich darüber ge-viel / daß man die Postboten davon be-sprochen wird / gewisse Sportulæ, einerzahlen koͤnne:billichen leidentlichen Taxirung gemäß /Hodiè aber würden die vornehmstevermöge Gutachtens / so der jüngst inGOtt verschiedenen Käyserl. Majestät Intraden aus der Cantzley / und von de-allerchristmildester Gedächtnüß / ein neu Lehen=lavestituren genommen / hæcsämbtliches hochlöbliches Churfürstl. ille:Collegium, bey den jüngst zu RegenspurgNeque tamen dubitandum putatgehaltenem Königl. Wahl= und Krö-Author mox allegandus, quin & Im-nungs=Tage eingereichet / gefordert undperator etiam alia compendia ex Ve-unter dero Reichs=Hoff=Raths=Præsi-ctigalibus & Collationibus Statuumdenten und denen Räthen / so bey derpercipiat, sic enim non tantùm Civi-Relation gewesen / und ihr rechtliches Votum abgelegt / zu etwas Ergötzlichkeit tates, sed & Clericos nonnullos etjamD 2
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Entstehung
Seite
27
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten