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3. Chirurgischer Theil A (1890) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Allgemeiner Theil
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IUI. Allgem

Theil.

t. Abschnitt: Gliedabsetzungen und Gelenkaussägungen.

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Absetzung am Unterschenkel.

11^- Empfindliche Narbe. Künstlicher Fuss nur kurze Zeit

vertragen.i')9- Starke Narbenzusanimenziehung. Der Stumpf steht in

rechtem Winkel zum Oberschenkel.178: Beschränkte Gebrauchsfähigkeit des künstlichen Gliedes.Kniegelenksentzündung am amputirten Bein. Heilung

mit Steifheit des Gelenks. Gebrauchsfähigkeit daher

sehr verringert.21:!: Kurzer Stumpf in Folge Hospitalbrandes mit grossen

Narben bedeckt. Knie rechtwinklig gebeugt. Grosse

Empfindlichkeit.0 -,4 : Hospitalbrand. Stumpf daher schlecht bedeckt.264: Strahlige Narben unten und vorn. (Drucknekrose

durch Schienbein.) Künstliches Bein. Geht mit

zwei Krücken.

Absetzung im Pussgelenk.

:' (nach Syme): Abmagerung des Beins. Empfindlichkeitder Kappe. Das künstliche Glied stützt sich aufdie Kondylen des Oberschenkels.3 (nach Pirogoff): Völlige Brauchbarkeit zum Gehen.9 ( nach Pirogoff): Theile des Fersenbeins brandig, da-her abgetragen. Kegelförmiger Stumpf mit häufigaufbrechender Narbe; fettige Entartung der Muskeln.11 (nach Syme): Stumpf gut vernarbt und leicht beweglich.IS (nach Syme): Bein wenig verkürzt. Gehen mit künst-lichem Fuss frei und ungehindert.lli (nach Pirogoff): Der derbe Stumpf gewährt gute

Stütze. Geht mit künstlichem Fuss und Stock.19 (nach Pirogoff): Das Fersenbeinstück stiess sich ne-krotisch ab. Fersenlappen gut gepolstert, allenthalbenangewachsen. Starke Abmagerung des Beins. Ver-kürzung um 4 cm. Geht mit Krücke und Stock.,20 (nach PirogoffJ: Guter Gang.

Absetzung in den Fusswurzelgelenken.

3 (nach Chopart): Hautlappen gut deckend und gut an-

geheilt; kann sehr gut gehen.

4 (nach Chopart): Narbe schwielig und schmerzhaft.

Fussende aufgetrieben und äusserst empfindlich.

Gehen nur mit zwei Krücken möglich.0 (nach Lisfranc): Geringe Funktionsbehinderung.7 (nach Chopart): Hacke aufwärts gezogen.B (nach Chopart): Gute Narbenbildung, sehr zartes

Fersenpolster. Unterschenkel massig abgemagert.11 (nach Chopart): Geht nur mit zwei Krücken wegen

Schmerzen.

Zahlreich sind die Angaben über die Gebrauchsfähigkeit1 Hand bei den an Mittelband und Finger Amputirten.eil es sich jedoch dabei nur in den allerseltensten FällenFolgen der Amputation, sondern fast ausschliesslichilie Folgen der Verwundung handelt, die ErörterungPr '\ crhältnisse also mehr in die Besprechung desisganges bei erhaltender Behandlung gehört (insofern der»sste Theil der Hand erhalten geblieben ist), kann vonTT Wiedergabe der betreffenden (im V. Bande diesesehtee enthaltenen) Bemerkungen an dieser Stelle Abstandnominell werden.

Die in sehr grossem Umfange aus staatlichen Mitteln 1 )angeordnete Verabfolgung künstlicher Glieder an Anrpu-tirte aus den Kriegen von 1864, 1866 und 1870 71 gab seinerZeit dem Preussischen Kriegsministerium Veranlassung, mitbesonderer Darstellung dieses Gegenstandes den Ober-stabsarzt Karpinski zu beauftragen, auf dessen Schrift 2 )daher hier hinsichtlich der Einzelheiten, und zwar sowohlhinsichtlich der verschiedenen Arten von Kunstgliedernals auch betreffs der Yortheile und Nachtheile bestimmterOperationsmethoden für den späteren Gebrauch künstlicherGliedmaassen, verwiesen werden kann. (Siehe daselbstvorzugsweise S. 154 bis 187.) In den Beilagen zu dererwähnten Arbeit findet sich eine Anzahl Amputirter ausdem Deutsch-Französischen Kriege namentlich aufgeführt;die dort hinzugefügten Mittheilungen über den Zustand unddie Brauchbarkeit der Stümpfe in späterer Zeit könnenals werthvolle Ergänzungen der im V. Bande dieses Be-richtes enthaltenen betreffenden Krankengeschichten gelten.

Aus den Vorschriften bezüglich der Verabfolgung von künst-lichen Gliedern an Kriegsinvalide sei hier Nachstehendes hervor-gehoben:

Theils schon während des Krieges, theils nach Beendigungdesselben wurden die geheilten Amputirten behufs Beschaffungkünstlicher Glieder je nach der Lage ihres Heimathsortes invoraus bestimmte Garnisonlazarethe an solchen Orten über-geführt, woselbst sich bewährte Bandagisten befanden.

Bestimmte Arten der künstlichen Glieder waren nicht vor-geschrieben. Nur Brauchbarkeit und Dauerhaftigkeit wurdegefordert. Hinsichtlich der künstlichen Arme erfolgte spätereine Einschränkung dahin, dass für gewöhnlich nur solche nachden Angaben des Grafen v. Beaufort zu beschaffen seien,während Kunstarme von kostspieligerer Art nur nach eingeholterGenehmigung des Kriegsministeriums verabfolgt werden dürfen.

Denjenigen Amputirten, welche ein künstliches Bein er-hielten, wurde ausserdem der Begel nach zur Aushilfe einStelzfuss mitgegeben; die Gewährung eines zweiten künstlichenBeines ward auf besondere Fälle beschränkt.

Amputirte Kriegsgefangene erhielten aus staatlichenMitteln Krücken.

Ausbesserung und Ersatz schadhaft gewordener Kunst-glieder (nebst Vergütung der Ausgaben für etwa zu solchemZwecke nothwendig gewordene Reisen) wird den invaliden aufStaatskosten geleistet. Die in Folge Ersatzes entbehrlich ge-wordenen künstlichen Glieder werden den bisherigen Inhabernabgenommen und vernichtet.

Beim Fehlen eines Oberarmstumpfes (nach Auslösungim Schultergelenk) wird für gewöhnlich von der Beschaffungeines künstlichen Armes abgesehen wegen seiner praktischenUnbrauchbarkeit unter solchen Umständen, doch schliesst diesnicht aus, dass auf besonderen Wunsch der Verwundeten auchin solchen Fällen eine Prothese gewährt wird. (Siehe z. B. dieMittheilung auf S. 26G zu No. 7.)

') Wegen Betheiligung der freiwilligen Krankenpflege an derBeschaffung künstlicher Glieder siehe I. Band dieses Berichtes S. 418und 8. 426.

2 ) 0. Karpinski, Studien über künstliche Glieder (mit Atlas).Im Auftrage des Königlich Preussischen Kriegsministeriunis bearbeitet.Berlin 1881. (Beilage zu Tieft 4 und 5 der Deutschen militärärztlichenZeitschrift 1884.)

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