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I. Kapitel: Kriegschirurgische Anschauungen zur Zeit des Deutsch-Französischen Krieges u. s. w. Band III. Allgem. Theil.
Geschoss längere Zeit in der Blasenwand stecken, bedecktesich an dem in die Blase vorspringenden Ende mit Harn-salzen und wurde 8 Jahre 5 Monate nach der Verwundungdurch medianen Steinschnitt herausbefördert. Eine „Ein-heilung" im Sinne der vorerwähnten Begriffsbestimmungdürfte hier freilich um so weniger anzuerkennen sein, alsStabsarzt S. ein ununterbrochenes Siechthum vom Tageder Verwundung an bis zum Operationstage durchgemachthatte. Von der Toleranz des Gehirns gegen Geschossegeben die Fälle 7 und 8, S. 84 und 85 des Spez. Th.Zeugniss. Der erste handelt von einem Füsilier, welcherbei Gravelotte durch den Kopf geschossen wurde. Als erim Januar 1873 an eitriger Hirnhautentzündung, welchedurch Infektion von aussen durch die bestehenden Eiter-fisteln verursacht war, starb, fand man in der Kopf höhle— eine nähere Ortsbestimmung ist nicht angegeben - einStück der Kugel. Der zweite bezieht sich auf einenReservisten E., welcher in der Schlacht bei Spicheren einenChassepotschuss in den Kopf erhalten hatte. Dieser Ver-wundete starb im Jahre 1884. In seinem linken Sehhügelsass ein linsengrosses Bleistückchen, fest haftend, welches,wenn man die während des Lebens beobachtete rechtsseitigeLähmung auf den in eigenthümlicher Form fortbestehendenSchusskanal des Hirns bezieht, (wie es ohne Zwang an-gängig erscheint), keinerlei Erscheinungen bewirkt hatte.
Wo immer es sich um stecken gebliebene Geschosseoder Bleistücke handelt, welche die Umgebung nicht zurBilduug einer Gewebskapsel, sondern zur Eiterung gereiztund diesen Reiz, wenn auch viele Jahre nur in geringemMaasse, unterhalten und Fisteln hinterlassen haben, dakann von wirklicher Einheilung nicht die Rede sein. Fälledieser Art, welche sich auch ziemlich zahlreich in denKrankengeschichten der Friedens-Sanitäts-Berichte überFeldzugs-lnvalide verzeichnet linden, mussten daher hierunberücksichtigt bleiben.
Oben ist erwähnt, dass eine Zertheilung des Geschosseszu den allerhäufigsten Erscheinungen gehört; man wirddaher in der Annahme nicht fehlgehen, dass bei derHerausnahme von Geschossen — wie die Berichte zumTheil selbst betonen — vielfach nur der Haupttheil de>Geschosses entfernt wurde, während die Spritzlinge zurück-blieben. Nur in sehr seltenen Fällen aber findet sich dieAngabe, dass diese Absprengungen des Geschosses zumWiederaufbruch der vernarbten Wunden geführt oder über-haupt den Heilungsvorgang wesentlich beeinflusst haben.Dass auch das Preussische Langblei des Oefteren eingeheiltsei, davon berichtet Chenu einzelne Beispiele. 1 )
!) Vergl. Chenu, Bd. I, S. 285.
Zweiter Abschnitt,Behandlung der Wunden, insbesondere der Schusswunden, im Allgemeinen.
Vorbemerkung.
Ansichten über die Gefährlichkeit der Wunden und über die Entstehung von Wundkrankheiten. — Unterschiedezwischen Friedens- und Kriegsverletzungen. — Ansichten über die Eigenthümliehkeit und den Verlauf von
Schusswunden.
Eine Verletzung kann nach heutiger Anschauung in zwei-facher Weise für den Betroffenen gefahrbringend sein: 1. durchihren Sitz, insofern der Tod unabwendbar erfolgt bei Verletzunggewisser Theile des Central-Nervensysterns, des Herzens, derAorta u. s. w., 2. durch Infektion der Wunde. — Unterschweren Verletzungen versteht man heut wie zur Zeit desKrieges solche, von welchen man auf Grund der Erfahrung amKrankenbette weiss, dass sie häufig zum Tode oder zu bleibenderschwerer Gesundheitsschädigung führen. Damit aber hört dieUebereinstimmung der heutigen Auffassung mit der damaligenauf. Nach denjenigen Anschauungen, welche im Kriege1870/71 durchgehend herrschten, hing die Gefährlichkeit einerWunde, welche nicht durch ihren Sitz (im oben gebrauchtenSinne des Wortes) Gesundheit und Leben bedroht, nicht nurab von einer Infektion, sondern wesentlich auch von demMechanischen der Verletzung. Ein Schussbruch galt an
sich für sehr viel bedenklicher als eine Fleischwunde. 1 ) DieVorstellung von der verhängnissvollen Bedeutung der Mikroben
J ) Diese Anschauung ist nach dem heutigen Standpunkte nichtmehr zu halten. Nach diesem wird die Schwere einer Verletzungnicht bedingt durch das Mechanische derselben, sondern lediglichdurch die Schwierigkeit oder Leichtigkeit, mit welcher die infektiösenKeime von der Wunde sich fernhalten lassen. An und für sich istein Schussbruch, soweit nur das Mechanische der Verletzung in Be-tracht kommt, mit keiner grösseren Gefahr für das Leben verbunden,als der einfachste Fleischschuss. Die trotzdem von Niemandem ge-leugnete grössere Lebensgefahr des durch Schussbruch Verwundetenliegt vielmehr einerseits darin, dass die tiefe, durch Knochensplitterzerrissene Wunde mit ihren zahlreichen Ausbuchtungen, durch denhierdurch vermehrten Flächeninhalt der Wunde und deren unregel-mässige Gestalt zur Ansiedelung infektiöser Keime besonders günstigeBedingungen bietet, andererseits in dem Umstände, dass eine solcheunregelmässig geformte Wunde mit ihren vielen Nischen und Winkelneiner ausreichenden Desinfektion grössere Schwierigkeiten entgegen-setzt, als ein glattwandiger Fleischschusskanal.