A. Die kirchliche Streitschriftenliteratur 57
im Oktober 1119 versammelte, andern Sinnes und erbat vom päpstlichenLegaten Absolution. Als jenes Konzil tagte, kam es in Mouzon zu Verhand-lungen zwischen Kaiser und Papst. Hesso ist nun Augenzeuge dieser Ver-handlungen gewesen und er hat, als nach Beendung des Konzils der Kampfwieder ausbrach, sofort zur Feder gegriffen und die Vorgänge in Reimsund Mouzon geschildert. Er ist aber durchaus nicht streng kirchlich ge-sinnt 1 und dem Papste völlig ergeben gewesen. Er gehört der vermitteln-den Richtung an, deren Ansichten schon durch Ivo von Ghartres zum Aus-druck gekommen sind und im Wormser Konkordat zum Siege gelangten.Die Schrift scheint vom Bischof Wilhelm von Chälons inspiriert zu sein,der darauf ausging, beim Scheitern der Verhandlungen den Kaiser als denschuldigen Teil hinzustellen. Am Schlüsse seines Berichts bemerkt Hesso,daß er das, was er gesehen und gehört, treu und knapp in Prosa dargestellthabe; das könnte darauf führen, daß er sich früher der poetischen Be-handlung bedient habe. Übrigens ist die Schrift dem Ekkehard von Aurabekannt gewesen und Udalrich von Bamberg hat sie in seine große Brief-sammlung als wichtiges Zeitdokument aufgenommen. 2
Zeugnisse. Hesso war Lehrer in Straßburg und begegnet nach Giesebrecht (Ge-schichte der deutschen Kaiserzeit 3,1048) in Urkunden mehrfach unter den StraßburgerKanonikern Maioris ecclesiae; vgl. W.Wiegand, Urkundenbuch der Stadt Straßburg 1,56 N. 69 (1116), 57 N. 70 (1118), 57 N. 71 (1118), 58 N. 72 und 60, 1 N. 74 (1119) Hessoscolarum magister. Ekkehardi Uraug. Chron. 1119 MG. SS. 6, 255, 12 Eiusdem tarnenactionem concilii, si quis plenarie cognoscere querit, in litteris cuiusdam scolastici nomineHessonis eleganter enucleatum reperire poterit, id est qualiter rex inter regnum et sacer-dotium de concordia facienda consenserit. Hessos Bericht ist scharf gegen Heinrich V.gerichtet und stimmt meist mit Simeon Dunelmensis hist. reg. Angl. (MG. SS. 13, 158)und mit Ordericus Vitalis (MG. SS. 20, 69—75) überein. Schluß Lib. 3, 28, 42 Quodvidi et audivi, fideliter quanto brevius potui pedestri sermone descripsi. Vgl. J. Haller,Neue Heidelberger Jahrbücher 2, 147—164.
Ueberlieferung im Cod. Udalrici: Vindob. 398 s. XII, Zwetl. 283 s. XII; sonstVindob. 1049 s. XII, 629 s. XII. Ausgaben von Tengnagel, Monum. adv. Schismati-cos p. 329; Jaffe, Bibl. rer. Germ. 5, 352; ed.Wattenbach, Libelli de lite 3, 22—28,vgl. 3, 735; früher MG. SS. 12, 422. Vgl. C. Stutzer, Forschungen zur deutschen Ge-schichte 18, 223—229. Wattenbach 2, 195; Hauck 3, 909—911.
39. HONORIUS AUGUSTODUNENSISHonorius gehört jedenfalls nach Süddeutschland und zu den in der Nähevon Weih St. Peter bei Regensburg lebenden Klausnern. Da er seine Personin seinen Schriften ganz zurücktreten läßt und später nur noch den Anfangs-buchstaben seines Namens vorsetzt, so wurden seine Schriften schließlich ver-schiedenen Verfassern zugeschrieben und hundert Jahre später wußte man nurnoch, daß der Verfasser ein Einsiedler gewesen war. Eine Handschrift legtihm das Prädikat „beatus" bei und eine andere erhebt ihn sogar zum Papst.Jedenfalls hängt er mit Autun nicht zusammen, die Verbreitung seinerSchriften in Süddeutschland weist ihn durchaus hierher. Von ihm und seinemFreund Christian sprechen die Annales Palidenses mit höchster Achtung,nachdem deren Verfasser den Eingangsbrief des Christian an Honorius zurImago mundi abgeschrieben hat. Honorius aber wagte sich mit drei Schriftenauch unter die kirchlichen Publizisten seiner Zeit.
Vgl. J.Hall er, Neue Heidelberger Jahr- beschlüsse aufgenommen, dieimCod.Udal-bucher 2,149 f. rici fehlen.
Lib. de lite 3, 27 sind fünf Synodal-