Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
Seite
677
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Anredeformen: der Begriffsname. Ö77

hervorragender Personen, bei uns in Deutschland z. B. kamdie Anrede Herr und Fräulein noch bis in das dreizehnteJahrhundert hinein nur fürstlichen Personen zu. Was in-zwischen aus ihnen geworden ist, ist bekannt, heutzutageist auch der Geringste Herr geworden, und das einstigePrädikat für Fürstentöchter Fräulein trifft man heutzutageselbst auf Briefen an Dienstmädchen. Es ist der demo-kratische Zug der Zeit, dessen oben (S. 669) bereits ge-dacht ward — die unteren Stände drängen stets nach oben.Dadurch büssen die ehemaligen auszeichnenden Ehren-prädicate ihren Werth ein, und der Ausfall muss dannselbstverständlich in anderer Weise gedeckt werden. DieGesellschaft hilft sich, indem sie den Ehrennamen auszeich-nende Prädicate hinzufügt, Frau und Fräulein in denbessern Ständen bekommen das Prädicat des Souveräns»gnädig«, jetzt bereits »gnädigst« und es wird nicht langedauern, so wird »allergnädigst« folgen, bis auch diese Prä-dicate wieder entwerthet sind und der erfinderische Geistder Standeseitelkeit neue ersonnen hat, denen nach einigerZeit wiederum dasselbe Loos beschieden sein wird,c. Der Staatsname (Titel).Seine Verleihung bildet das Reservatrecht der Staats-gewalt*), und wenn man, wie es wünschenswerth ist,sämmtliche zur Anrede der Person dienenden Worte unterden gemeinsamen Nenner: Namen bringen will, so ist

*) lieber die Kirche und Wissenschaft s. S. 532.