Die Sitte. — Die Sonntagsfeier. 273
Der dritte war: ihre gesellschaftliche Localisirung. Dieselbeist hier nicht wie im ersten Falle durch die äusseren Ver-hältnisse nothwendig bedingt — das Mädchen der niederenStände kann die obigen Vorschriften der feinen Sitte nichtbefolgen, selbst wenn es wollte, der gemeine Mann könntesich die gesellschaftlichen Formen der höheren Kreise an-eignen, und die Erfahrung zeigt, dass dies bei einigenVölkern, insbesondere den romanischen, in hohem Gradeder Fall ist, während bei den meisten allerdings das Gegen-theil die Regel bildet.
Ich füge noch einen dritten Fall hinzu, der uns dazudienen soll, unsere Anschauung über die praktische Be-deutung der Sitte zu vervollständigen, es ist die Sonn-tagsfeier. -
Die Sonntagsfeier ist kein Institut der Sitte als solcher,denn sie führt ihren Ursprung auf eine religiöse Vorschriftdes alten Testaments zurück, die von der weltlichen Ge-setzgebung vielfach in die Form einer Polizeiverordnunggebracht worden ist, aber in Ländern, wo sie, wie in Eng-land und Amerika, thatsächlich in voller Strenge geübtwird, ist es doch die Sitte, welche sie erst zu demjenigengemacht hat, was sie in Wirklichkeit ist. Mit Rücksichtdarauf wird es verstattet sein, sie der Sitte zuzuweisen.
Legen wir an sie unseren bisher gewonnenen Mass-stab an, so ist zunächst klar, dass der Unterschied derSitte \on der Moral sich auch bei ihr wiederholt. Die
v. Jhering, Der Zweck im 'Recht. II. 3. Aufl. 18