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2 (1883)
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121
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Geschichtliche Theorie des Sittlichen. 121

allen nämlich ist gemeinsam der Gedanke eines absolutend. h. von Zeit und Ort, also von der Geschichte unab-hängigen Charakters der sittlichen Wahrheiten*). Die ge-schichtliche Theorie des Sittlichen beruht auf der Aner-kennung der Relativität des Sittlichen, oder, um einenfrüher (I.) von mir entwickelten Gegensatz wieder aufzu-nehmen, auf der Erkenntniss, dass nicht die Wahrheit,sondern die Richtigkeit d. h. das den praktischen Zweckendes Lebens Angemessene den Massstab des Sittlichen bildet.Indem sie die Bedingtheit des Sittlichen durch die zeitigeEntwicklungsstufe der Gesellschaft anerkennt, sichert siesich die Möglichkeit, allen Entwicklungsphasen des Sitt-lichen gerecht zu werden und selbst Anschauungen undEinrichtungen einer vergangenen Culturperiode, über dieunsere heutige Auffassung des Sittlichen das Verdammungs-urtheil gefällt hat, z. B. die frühere Rechtlosigkeit derFremden vom Standpunkt ihrer Zeit aus ihre vollkommensittliche d. i. gesellschaftliche Berechtigung zuzugestehen.Die Schultern des Kindes tragen nicht die Last, der dieKraft des Mannes gewachsen ist, ein Yolk in der Kindheits-

*) Zu dieser Ansicht von dem absoluten Charakter der ethischenWahrheiten bekennt sich auch Herbert Spencer in seinembereits oben erwähnten Werke »Die Thatsachen der Ethik«, nurdass er der absoluten Ethik, unter der er diejenige versteht,die er von seinem Standpunkte des subjeetiven Utilitarismus aus,dessen letztes Ziel subjeetives Wohlbefinden ist, für die richtige,aber durch unsere heutigen sittlichen Anschauungen noch nichtverwirklichte hält, die letzlere als relative d. h. im Fortschritteder Zeit zu überwindende Ethik gegenüberstellt, s. Kap. XV derSchrift.