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2 (1883)
Entstehung
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10
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10 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.

zur Unterlage diente, hinweggenommen ist. Der Menschmuss dann jedes Verbrechen, jede Schandthat verüben;Jeder trägt dann den Verbrecher, die wilde Bestie in sich,die er nur so lange im Zaume hält, als die Furcht vordem Gesetz ihn zwingt, der er aber die Zügel schiessenlässt, sowie diese Rücksicht hinweggefallen ist.

Das wäre die Herrschaft des Gesetzes, wenn sie aus-schliesslich auf den Zwang gegründet wäre. Wirksam, woder Büttel in Sicht, würde das Gesetz unter der entgegen-gesetzten Voraussetzung stets ohnmächtig sein, und die ge-sammte Gesellschaft ohne Ausnahme würde zu der Rechts-ordnung dieselbe Stellung einnehmen, wie jetzt der kleineBruchtheil derselben, der nur durch die Furcht vor Strafe. im Zaume gehalten wird: das Verb rech er thum.

Es ergibt sich hieraus die gänzliche Irrigkeit derfrüher allgemein verbreiteten Lehre, welche, indem sieden Unterschied zwischen Recht und Moral in den deräusseren Handlung und der inneren Gesinnung setzte,letztere für das Recht glaubte entbehren zu können. Eswäre ein sauberer Zustand, der sich daraus für das Rechtergeben würde! Die Theorie war nach beiden Seiten hinverkehrt. Nach Seiten der Moral, indem sie das Momentdes Zwanges übersah, das auch ihr, wie ich später nach-weisen werde, unerlässlich ist, nur dass es bei ihr eineandere Gestalt annimmt, als beim Recht: die des gesell-schaftlichen Zwanges im Gegensatz des staatlichen.Nach Seiten des Rechts, indem sie das auch ihm so