Anmerku
merkungen.
Beilagen zu Bwid ,
Anmerkungen zu Beilage 3.
1) Das in der Uebersiclit wie in der Anmerkung 2 verzeichnete Per-sonal stand lediglich unter der Leitung des Kriegsministeriumsbezw. des Generalstabsarztes der Armee. Dasjenige ärztlichePersonal, welches unter der Leitung des Königlichen Kommissarsfür die freiwillige Krankenpflege des Zentralkomitees und andererVereine fungirte, d. i. die freiwillige Krankenpflege, hat eine Auf-zählung hier nicht gefunden.
2) Abgesehen von den vorstehend aufgeführten 3679 Aerzten wurdenbei den Garnison- und staatlichen Reservelazarethen, sowie denGefangenendepots reglementsmässig verwendet:
1779 nicht mehr dienstpflichtige oder nicht dienstpflichtigeapprobirte Aerzte (darunter 38 ausländische Aerzte).
3) Die (ausschliesslich der Ausländer) angestellten 27(50 Aerzte (Summevon I und II) hatten mit wenigen Ausnahmen sämmtliche Examina(Abiturienten-Examen, das tentamen physicum, das examen rigo-rosum, die Doktorpromotion und alle fünf Stationen des Staats-examens) absolvirt; die Oberstabsärzte und ungefähr 200 Stabsärzteausserdem auch das für die Beförderung zum Oberstabsarzt er-forderlich gewesene Physikatsexamen bestanden. Die in Spalte IIIaufgeführten 842 nicht approbirten Studirenden sind solche, welchenach absolvirtem Abiturienten-Examen mindestens 3 Jahre studirtund insbesondere die chirurgischen Kollegien und Kliniken mitErfolg besucht hatten.
4) Von den hier verrechneten Aerzten ist ein grosser Theil durchdie Provinzial-Generalärzte in die reglementsmässigen Stellen zuden Gefangenendepots, Reservelazarethen u. s. w. abkommandirt,ein anderer nicht unerheblicher Theil im Laufe des Feldzuges zurmobilen Armee versetzt worden.
5) Die in Spalte IV verrechneten........... 77
und die in Anmerkung 2 erwähnten.........38
115
ausländischen Aerzte sind im Vertragsverhältniss durch den GeneralStabsarzt der Armee direkt in ihre Stellen beordert worden Oheine solche direkte Beorderung fanden bei den staatlichen Reserve-sowie Vereinslazarethen u. s. w. noch 232, im Ganzen also "j-Aerzte des Auslandes Verwendung, welche sich auf die einzelnLänder wie folgt vertheilen:
Holland....... 84
Schweiz....... 69
Nordamerika ....... 57
Russland....... 49
England....... 38
Oesterreich...... 22
Belgien . . ..... 15
Griechenland ......2
Italien........2
Spanien........2
Norwegen.......1
Schweden.......1
Türkei........1
Rumänien.......1
Mexico........1
Serbien ........ 1
Capstadt.......1
6) Vor Beginn der Mobilmachung waren eingestellt 129 einjalirhfreiwillige Aerzte; die übrigen 109, welche zum Theil noch An-stand über die Zeit der Demobilmachung hinaus hatten, träfetnach der Mobilisirung in die Armee ein.
7) Unter dem sub 1 hilfsärztlichen Personal befinden sicli 63 Unter-ärzte.