LIV VORWORT.
der einzelne sich erkoren hatte. Diesen Mangel auszugleichen warwünschenswert, um den Anteil der Fakultäten an der Gesamtfrequenzund ihre wechselnde Zugkraft richtig einzuschätzen. Vielfach zwargibt der nachmalige Lebensberuf Aufschluss; fehlen aber biographischeBaten, so sind wir, obwohl im allgemeinen angenommen werden darf,dass Patrizier und Adlige sich der Jurisprudenz widmeten, auf Nach-richtenTander er Matrikeln, 1 auf Unterschriften in Stammbüchern oderGratulationsgedichten und besonders auf Folgerungen aus der Pro-X; motion in einer der obern Fakultäten angewiesen. Ich habe daher
\ regelmässig notiert, wenn Jemand in Altdorf einen akademischen Grad
erwarb. Für die medizinische Facultät tvar auf M sicherer Verlass,für die juristische konnte geschöpft werden aus dem Catalogus can-didatorum juris in academia Altorfina 1623—1762 (Suobaci 1762,)von J. Co. Feuerlein; die theologischen Promotionen stellte die Be-signatio candidatorum, qui summos in theologia honores petierunt . . .in academia Altorfina ab anno 1697 . . . ad haec usque tempora con-tinuata et denuo edita a G. Wissmüllero (Norimbergae 1802,) zu-sammen. Der Vollständigkeit wegen wurden die Magister, Bacca-laureen und Poeten hinzugefügt, welche Wills Mnemosynon bisseculare(Altorfii 1781J von 1581—1781 verzeichnet: doch tat ich der Bacca-laureatswürde bloss dann Erwähnung, wenn ihr der Magistergrad inAltdorf nicht gefolgt war. Alle Juristen erhielten zunächst nur dieLicentiaiar; ich nannte sie darum regelmässig Lic. jur., wofern nichtein ausdrückliches Zeugnis über den spätem Erwerb der Boctorwürdevorlag: denn um der hohen Kosten willen verzichteten die meistenauf den Boctorhut. Biese Nachrichten über akademische Grade ver-wies ich tunlichst an den Schluss der einzelnen Anmerkungen. Bortfand auch Unterkunft was über die Bozenten der Universität mitzu-teilen war, wann sie das Inspektorat des Alumneunis übernahmen,das Fxtraordinariat oder Ordinariat erlangten, das Eectorat beklei-deten. Ber Genuss eines auf drei Jahre verliehenen Stipendiums derSeuterischen Stiftung verpflichtete zum Studium der Theologie: des-halb zog ich aus den Listen in Wills MB. 3, 302—04 die Namen
den sie boten, bei der Correctur den Noten noch eingereiht werden konnte, sah ich michzu Nachträgen genötigt. Ich suchte den damit verbundenen Übelständen wenigstenseinigermassen zu begegnen, indem ich nachträglich erläuterten Personennamen im Orts-register einen Stern voranstellte.
l Wer in Strassburg promovierte, pflegte zweimal, als Stud. und als Cand., in-skribiert zu werden; ich nannte zwar beide Daten, aber um der Kürze willen nur dieCandidaleneigenschaft,