XXVIII VORWORT.
dig worden, 366 Accepta ex debitis autiqvis, alles mit roter Tintegestrichen. 367 bis zum 6. ungezeichneten Blatt nach 378 Strafgelder1627/28—1657/58. 382 bis zum 3. ungezeichneten Blatt nach 426Zinsen der Universitätskapitalien. Man ersieht, dass Baum, derursprünglich für andere Zwecke reserviert ivar, zur Unterbringungdiverser Einnahmeposten verwendet iverden musste.
Beginnend mit dem 4. Bectorat Blatt 12 rühren die Verzeich-nisse der inskribierten in B zumeist von den gleichen Persönlichkeitenher wie diejenigen in G, nur entfällt hier auf die Notare Heuschkelund Iberer ein stärkerer Anteil als dort: Heuschkel z. B. schrieb auchdie Listen für 1604/05, 1609/10, 1611/12—1614/15 und die vordereHälfte von 1616/17, deren Eintrag in G Praetorius und andere be-sorgt hatten. Ein prinzipieller Unterschied zwischen den Einträgenvom 4. Bectorat an und den frühem besteht darin, dass nunmehr inGB die Daten vor den Namen, nicht hinter ihnen stehen, und dassC am Schluss jedes Bectoratsjahrs die Zahl der immatrikuliertenaddiert. Die Listen der Bectorate 1—3 hingegen scheinen von demNotar G. Bulmar herzurühren. Nachdem er die 97 ersten Nummern1576 in einem Zuge sehr sauber niedergeschrieben hatte, trug er denBest der Inscriptionen des ersten und die des zweiten Bectorats nachund nach in kleinen Abschnitten ein: das bezeugt die verschiedeneFarbe der Tinte. Biese ganze Partie Nr. 1—350 characterisiert dasFehlen fast aller Baten (vgl. S. 6 A. 1), äusserste Knappheit derAngaben (vgl. 8. 7 A. 10. S. 11 A.9. S. 12 A.A. 11. S. 13 A.4),endlich Aufnahme von Gebühren für Abgangszeugnisse. Wiederanders verfuhr er beim 3. Bectorat. Nicht nur Hess er hier denNamen die Tagesdaten folgen, sondern schrieb auch die Verzeichnissefür jedes der beiden Semester kurz vor deren Abschluss hinterein-ander zusammen, sodass zwei noch XII. 31 und VI. 30 f404. 448Jimmatrikidierte nachgetragen werden mussten; nachträglich angehängtsind ausserdem Notizen über Gebühren von Abgangszeugnissen.Man scheint den tatsächlichen Bestand der Universität von der Ein-führung des jährlichen Bectoratswechsels an gerechnet zu haben: dar-um beginnt auch wohl die rote Bezifferung erst bei Blatt 8. Unterden eben genannten Nachträgen lautet einer: Kursus ab alio quodamcuius nomen non annotavit Rector. Aufzeichnungen des Bectors,bei dem sich ja laut Eidesformel G III a die neuen Studierenden zumelden hatten, lagen also den Listen der Bectorate 1—3 zugrunde.Aus -solchen Handacten des Bectors muss auch die Beinschrift derMatrikeleinträge dieser drei Bectorate geschöpft sein, welche die