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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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August 1584.

suchen wird iiwtruonllum genommen. I». (S. u. Thurgau). «. Vor den fünf Schicdorten Basel, Frei-bürg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell kommen die Anstände zwischen den beiden Städten Zürich undBern einer- und den V kathol. Orten anderseits wegen Einführung des neuen Kalenders zur VerhandlungNach Anhörung beider Parteien werden nun mit Rath und Wissen des französischen Ambassadors, Herrnvon Fleury, folgende Mittel und Artikel vorgeschlagen: Der Span soll bis auf Martinötag eingestellt sei»;beide Parteien sollen ihre Unterthanen in den gemeinen Vogteien zur Ruhe und zum Frieden ermahnen;es sollen die Feste und Feiertage in den gemeinen Vogteien bis auf weitere Vereinbarung nach demneuen Kalender abgehalten werden; sollte aber jemand dieselben nach dem alten Kalender feiern wollen,so ist es ihm freigestellt; weil die von Appenzell in ihrem Land den neuen Kalender überall angenom-men, viele unter ihnen aber in das Nheinthal kirchgenössig sind, so sollen in diesen Kirchen alle Festtagenach dem neuen Kalender gehalten werden; die bisher wegen dießfallsigen Uebertretungen verfallenenBußen sollen aufgehoben sein; diese gütliche Unterhandlung soll jedoch dem lezten Abschied, dem Land-frieden und allen andern Artikeln ohne Eintrag sein. Der Vorschlag wird den Parteien in den Ab-schied gegeben und ein anderer Tag nach Baden auf Sonntag nach St. Martinstag alt. Kalend. (15. No-vember) oder 25. November neuen Kalenders angesezt, um diesen Handel endlich zu erledigen, Ge-sandte gemeiner III Bünde, nämlich Paul Florin, Landammann zu Dissentis, Dietegen von Salis, Rittcr,alt-Potestat im Bergell, und Peter Guler, alt Landammann zu Davoö, übergeben ihre Vollmachten sammtInstruction. Es wird ihnen darauf geantwortet: Man verdanke ihnen herzlich ihren freundlichen Grußund alle eids- und bundsgenösfischc Treue und Liebe, die sie anerboten haben; über ihr Begehren, demeidgenössischen Bund ähnlich einverleibt zu werden, wie sich früher schon die sieben Orte mit zwei Bündenverbunden haben, fühle man große Freude und wünsche, daß es in's Werk kommen möge; da man stä>jedoch dieses Anzugs nicht versehen und deshalb keine Instructionen darüber erhalten habe, so wolle mandas Gesuch in den Abschied nehmen. Daneben wird erkennt, es soll jedes Ort seine Stimme, was cobezüglich dieses Bündnisses zu thun im Sinn habe, beförderlichst nach Zürich schiken, damit dieses denBündnern über das Ergebnis berichten könne; findet es Zürich dann angemessen, soll es einen gememeidgenössischen Tag ausschreiben, damit man sich dort über die Artikel dieses neuen Bündnisses verstaudigen kann.*) e. Shndic Michael Roset und Michael Varro, des Raths, entschuldigen als Abgeordnetder Stadt Genf ihre Obern, warum sie über den im Januar erlassenen Spruch noch keine Autwortgeben haben; es sei dies nämlich geschehen, weil sie stets auf eine Antwort von Bern gewartet, das »idiesem Handel zuerst zu sprechen habe und mit dem die Stadt Genf durch ein ewiges Burgrecht ve>Kunden sei; Genf beabsichtige keineswegs, wie der Herzog etwa meinen möchte, die Sache auf die lanistBank zu spielen; denn es habe sich nicht im mindesten zu scheuen und habe im Januar seinen Gesautten umfassende Vollmachten ertheilt gehabt zu klagen, zu antworten und zu proeedicren, während dtsavohischcn Gesandten durch ihre Einwendungen den Entscheid zu verhindern gesucht haben; Genf wartgeneigt, jenen Spruch anzunehmen, wenn es bessere Versicherung erhielte, daß dem Spruch auch von dcrandern Partei nachgelebt würde und daß jene, die dem Spruch nachkommen, Hülfe und Beistandden Eidgenossen finden. Die Gesandten von Bern erklären, daß sie bei der Antwort verbleiben, wc >Bern in Folge des Jahrrechnungöabschiedes an die Orte erlassen habe. Lucern, Schwhz, Unterwalde"

*) Laut einer Randbemerkung glaubt Lucern, daß man sich nicht so weit eingelassen habe, wie der 'Abschied laute.