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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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Juli 1584.

ikandvogtei LaniS

r Art. 424. Unterstliznngen.

?. 461). Kirchensachen.

I». ., 425. Untcrstüzungen.

«. .. 426.

>«. 461. Kirchensachcn.

I. Art. 472. LocalcS.m. 427. Nnterstüzungen.n. ., 243. Justizsachen.«. 336.p .. >27. Bnßenrcchnung.

«87.

Ennetbirgifche Jahrrechnungs - Tagsaznng.

Ascona.^) Juli.

Staatsarchiv Lucern. Ennetbirg. Absch. Vd. IV. 42k.lAuch in den Archiven Zürich und Glarus.I

Ratbsbotcn: (Dieselben, wie auf der Jahrrechnung zu Lauis).

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Hcrrschastsangclegenheilen:

Vier cnilctbira Nogteie» überh. u Art. 47 Amtsrechnung.

LuggaruS u»d Maiuthal zr Art. 26. Amtsrechnung.

Landvofttei LuggaruS ». Art. 276. Polizeisachcn. >«. Art. 177. Justizsachen.

e. ., 136. RechnungSsachen.

Landvogtei Mainthal I>. Art. 432. Justizsachen. ' Art. 452. RechnungSsachen.

« » 433.

«88.

Conferenz der die Vogteien Uznach und Gaster regierenden Orte.

? ") , 3. August.

LandcSarchiv Schwyz.

Rathöbotcn: Schwyz. Kaspar Abyberg, alt-Landammann; Sebastian Bühler, Sekelmcister undFähnriüi; Werner Städeli, des Raths. Glarns. Melchior Hässt; Ludwig Wichser, beide alt -Landaw-männcr; (? Heinrich) Elmcr, Sekelmcister.

Die Gesandten von Schwyz übergeben denen von GlaruS folgende Artikel betreffend das vo»Schwyz beanspruchte Recht, in der gemeinsamen Vogtei Windegg und Gaster in ReligionSsachen allemstrafen zu können: 1) Wer wider die Sazung und Ordnung der katholischen Kirche und des tridentM^schen ConciliumS mit Worten oder Werken sich verfehlt oder andere dazu anreizt, es seien Fremde oderEinheimische; 2) wer wider die hl. Messe etwas thut, selbe zu verkleinern.oder zu verlästern sucht; 3) wcrwider die sieben hl. Saeramente frevelt oder jemanden an deren Empfang zu hindern sucht; 4) werder Kirche oder an andern geweihten Orten oder mit geweihten Dingen oder sonst mitCeremoinc»ungebührlich handelt, oder jemanden an seinem Gottesdienst oder an Verrichtung von Wallfahrten ^verhindern sich bemüht; 5) wer die Feier- und Festtage, welche von der hl. Kirche eingesezt oder ssnvon der Gemeinde angenommen worden, nicht hält, oder sonst dawider handelt; 6) wer die Priester! '

Weil während der Jahrrechnung in Luggarns die Pest regierte, wurde die Sizung hiehcr verlegt.

"» Der Ort der Verhandlung konnte nicht ermittelt werden.