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Juni 1584.
Abschieds eine Irrung unterlaufen, und beschwert sich, daß der Herzog die Bcsazung in der Clus nochnicht zurükgezogen habe und daß diese die Reisenden, besonders die Maulthiertrcibcr, brandschazc. Genfgibt seine Antwort schriftlich ein. — Da auch jezt wieder keine Verständigung erhältlich ist und nachdemman den leztcn Abschied und Ausspruch in allen Theilen bestätigt hat, wird der Handel wieder allseitigin den Abschied genommen. — Obmann Keller von Zürich und Landammann Tanncr von Uri werdenan den savohischcn Gesandten abgeordnet, um ihm zu Händen des Herzogs zu danken für seinen aner-botenen geneigten Willen und für die Annahme dcö lczten Abschieds und um ihn zu bitten, daß er daSetwas lange Ausbleiben einer schließlichcn Antwort nicht übel nehmen möchte, serner um ihm die Ein-wendungen derer von Bern und Genf vorzulegen und ihn schließlich um Verwendung beim Herzog zuersuchen, daß der neue Zoll zu Versoix wieder aufgehoben werde, indem derselbe nicht allein Bern undder Stadt Genf, sondern der ganzen Eidgenossenschaft beschwerlich falle. Der savohische Gesandte crtheiltüber alles entsprechende Aufklärung. I. (S. u. Baden). >»». fS. u. Nheinthal). i». DaS Gesuch des SohneSdes Landammaun von Flüe um Fenster und Wappen der eidgenössischen Orte in sein neues Haus wirdin Berüksichtigung der großen Verdienste des Landammann von Flüe um das Vaterland all mKruöN'cluw genommen, entgegen dem frühern Beschluß, daß in Zukunft auf Tagen keiner Privatperson mehrFenster geschenkt werden sollen. «. (S. u. Thurgau). Z». (S. u. Rheinthal), «z, (S. u. Vier ennetbirg. Vogt-überh.). ». In Betreff des Abzugs und Wcggelds zu Ob- und Nidwalden sollen die Boten auf näch-sten Tag instruiert werden, is. Da bei Verleihung von Vogtcicn und Erwählung zu Gesandten vielUmtriebe und Bestechungen vorkommen, ja für eine Vogtei 2 bis 800V Gld. und für „einen Ritt"2 bis 89t) Gld. oder Kronen versprochen und bezahlt werden, was dann die armen Unterthanen in denVogteien entgelten müssen, so wird beschlossen, es soll jedes Ort diesen Unordnungen steuern; auchkein Bote oder Landvogt, der seine Erwählung durch Tröllerei, Bestechungen und Umtriebe ausgewirkthat, zugelassen, sondern es sollen andere an deren Stellen ernannt werden, t. (S. u. Lauis). » DieBoten der VII katholischen Orte sollen an ihre Obern berichten, was Landammann Lussi (? bezüglich desConciliumS) vorgebracht hat. H. fS. u. Baden), fS. u. Uznach und Gaster), x.. Die Kaufleute gemeinerEidgenossenschaft geben ihre Beschwerden wider die Zollner an der Douane zu Lhon schriftlich in denAbschied. Schultheiß Pfhffer legt die Verordnung vor, welche die drei Länder in Betreff ihrer Unter-thanen aufgestellt haben (Vorschlag, betreffend Verbesserung der Regierung der III Orte in ihren ennet-birg. Vogteien Bcllcnz, Bollenz und Rivicra. — Archiv Luccrn. Ennctb. Absch. IV. 893. u. Archiv Schwhj)'Die Gesandten der V katholischen Orte halten dem Stadtschrciber von Mühlhausen vor: Nachdemder Bürgermeister und er von einer Tagleistung zn Aarau oder Lenzburg heimgekehrt, haben sie dieZünfte versammelt und diesen mitgctheilt, sie sollen sich mit Harnisch und Gewehr ausrüsten, indem dieV Orte einen blutigen Entschluß gefaßt haben, der binnen sechs Wochen ausgeführt werden solle; sie be-gehren deshalb von ihm eine Erklärung, ob dem also sei oder nicht. Er verantwortet sich also - Allerdingsseien die Zünfte versammelt worden und haben sich der Rath und der Stadtschrciber zu denselben ver-fügt und ihnen anbefohlen, sich zu bewaffnen; es sei dies aber geschehen wegen des vielen fremde"KricgSvolks, besonders der Spanier, die täglich durch ihre Stadt passieren und deren Absichten »m"nicht kenne; er könne aber bei Gott bezeugen, daß von einem Anschlag der V Orte nie die Rede gew^sen; er bitte daher, seine Obern für entschuldigt zu halten. (Mit Zuschrift vom 17. Juli an Lueern bw'(tätigen Bürgermeister und Rath der Stadt Mühlhauscn die Verantwortung ihres Stadtschreibcrs.