August 1583.
Abvberg, alt-Landammann; (Werner) Pfyl, des Raths. Uuterwaldeu. Marquard Jmfcld, Landamnian»ab dem Wald; Hans Waser, Ritter, alt-Landammann uid dem Wald. Zug. Kaspar Mcyenberg, des Raths.Freiburg. Pancraz Wild, Sekelmcister und des Raths. Solothurn. Urs Surh, Schultheiß; «tepha»Schwaller, Venucr und des Raths; UrS Rudolf, Sckclmeistcr, „so die Frag gehept".
Der Bischof zu Basel, Jakob Christoph (Blarer von Wartensec), stellt durch leine Gesandten,Dr. Marcus Tettinger, 1>r. Johaiin Setterich, beide Domherren der Domstift Basel, Diethclm Blaicr,Vogt zu St. Ursiz, uild Marx Hugo, Vogt zu Delsberg, die Bitte, man möchte ihm in Betreff der schab-liehen Durchzüge, die seit einigen Jahren „verlaufene aufrührerische Banditen und Hugenotten" ansFrankreich und Lothringen durch sein Gebiet unternehmen, beholfcn und berathen sein, denn er sei Z»schwach, mit Waffengewalt solches verhindern zu können, während schriftliche oder mündliche Verwcndungen der Eidgenossen wohl Abhülfe schaffen würden. — Es wird nun auf Ratification hin fcltgeseflWenn der Bischof zu Abwehrung des Feindes schriftliche Verwendung oder Gesandte nöthig hat, loll er ü )an Solothurn wenden, das ihm im Namen der VII katholischen Orte entsprechen wird; wenn aber wcdciVerwendung noch Abmahnung bei dem vorüberziehenden Kriegsvolk etwas helfen und der Bischof thätlieber Hülfe bedarf, so soll er Solothurn sogleich davon benachrichtigen; dieses wird ihm dann, wenn esdie Roth erfordert, eiligst zuziehen und auch die übrigen sechs katholischen Orte aufmahnen; der BiMsoll aus seinen zuverlässigsten Unterthanen auch einen Auszug veranstalten und stets zwei- bis dreitamsend Mann wohlgerüstct für alle Vorfälle bereit halten; ferner soll er wenigstens ein Duzend Feldge-schüze ausrüsten, nicht allein zum Schuz seiner Festungen, sondern auch für einen unvorgcsehcncn Feld-zug. — Der Bischof dankt für die bundsgenössische Gesinnung und will sich dieses alles gefallen lasse»'daneben wünscht er aber zu wissen, wie viel er im Fall eines Zuzugs für jedes Fähnchen zu bezahle»haben würde.— Da man jedoch über diesen Anzug zu antworten nicht vorbereitet ist, wird er all iimlrno»lluiu genommen. I». Betreffend den Anstand zwischen dem Bischof von Basel und der Stadt Basel wcge»Aufnahme einiger Ortschaften des bischöflichen Gebiets in ein ewiges Burgrccht von Seite der Stadt, Ü'wie wegen eingeklagter Eingriffe des Bischofs in Rcligionösachcn wird, weil die Malstätte und die Z»säzer von beiden Parteien bereits bezeichnet sind, dem Bischof überlassen, sich entweder nochmals an d>eStadt Basel zu wenden oder aber den Handel bis zum Mai ruhen zu lassen, in welchem Monat das ^terim mit der Stadt Basel ablaufen wird. «. Bezüglich des Streithandels zwischen dem Bischof vo»Basel und dem Grafen von Mümpclgard wegen eines von einem Wirthshaus weggerissenen schiltwird erstcrm gerathen, sich mit dem Grafen nachbarlich zu verständigen und, wenn er dabei der MGWirkung der katholischen Orte bedürfe, diese darum anzusprechen. «R. Den Vorschlag einiger Orte, »»Gmöchte Bern um Bewilligung des Durchpasses ansuchen für den Fall, daß man dem Bischof von Ballmit Truppen zu Hülfe ziehen müßte, läßt man als überflüssig auf sich beruhen, weil Bern v.un leztc»Aufbruch laut dessen Zuschrift an Solothurn den Durchpaß bereitwillig gestattet hat. Die von Neuenbürg verantworten sich gegen den Verdacht, als seien einige der ihrigen bei obbenanntcm franzölstllss»Kriegsvolk gewesen, t. Ein Gesuch des Bischofs Hildcbrand zu Sitten um Verwendung beim Kömüvon Frankreich um ciu Bcueficium zur Erhaltung und Heranbildung junger Priester wird in den >schied genommen in der Hoffnung, daß die Boten auf künftige Tagleistung Auftrag erhalten weihe»,mit dem französischen Ambassador darüber zu unterhandeln. K. Auf eingereichte Klagen der savohische»Garde im Picmont wird an den gegenwärtig zu Freiburg residierenden savohischen Gesandten geschrieben