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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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790
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?!)(> December 1582/

worde», wie er die Tapferkeil und Maniiheit der eidgenössischen Nation selbst gesehen nnd erfahren unddaß er den ihm geleisteten tapfer» Beistand nie vergessen werde; dcsihalb könne sich auch die Eidgenossen-schaft aller Treue, Hülfe nnd jeglichen Beistandes zu ihm versehen; ja er wurde im Fall der Noth uictflallein all' sein Vermögen, sondern selbst seine Person dafür einsezen; auch er wolle in Gegenwart seinerFürsten und Herren sowie der Gesandten aller fremden Potentaten den Eid leisten, daß er den Bundbei seinen königlichen Treuen nnd Worten redlich halten werde. — Aus Auftrag des Königs sezt nunder Cardinal von Birago, Canzler in Frankreich, ausführlich auseinander den Ursprung, die Wichtig'keit und die Vortheilc dieses Bündnisses, wie beide Nationen stets zu einander gehalten, welche herrlichenSiege sie über ihre Feinde erfochten, mit welcher Befriedigung solches diejenigen, welche beiden „Standengünstig, aufnehmen, mit welchem Schreien dagegen jene, welche ihnen abhold, die Bestätigung des Bund-nisses vernehmen werden; er ermahnt gemeine Eidgenossenschaft zur Einigkeit nnd den König, der treuenDienste der Eidgenossen gegen die Krone Frankreich stets eingedenk zu sein. Nach dieser Oratio» lege»der König nnd die eidgenössischen Gesandten die Hand aus das Evangelium und geloben beiderseits/diesen Bund unverbrüchlich zu halten. Nach althergebrachtem Brauch wird hierauf das Ambrosianische ^llonm lanelamns gesungen nnd hicinit der Bnndcsschwur beendigt.— Nach der Feierlichkeit gibt der Köu>siim bischöflichen Hofe ein Bankett in Gegenwart aller Fürsten nnd Großen des Hofs, und nachdem er >ueinem besondern Saal den Imbiß genossen, begibt er sich zum Zeichen seiner wohlwollenden Gesiunumgen in deil Saal, wo die eidgenössischen Gesandten tafeln, nnd bringt ans ihre Gesundheit einen Trunkaus. Hierauf werden die Gesandten in's königliche Schloß geführt, wo sie beim Herzog von Guisc trak-tiert werden nnd bis Mitternacht dem „Hoftanz" beiwohnen, den der König mit einem Aufwand, alswenn er selber Hochzeit hatten wollte, ausgestattet hatte.— Die obbcnannten drei französischen Gesandtenstelleil im Namen des Königs das dringende Ansuchen, man möchte zu den sieben in der vorigen Bcc-einnng zugestandenen Iahren, welche die Vereinung nach des Königs Ableben noch fortdauern solle, dre>Jahre hinzufügen Die Mehrheit möchte sich nun dazu verstehen, noch Ein Jahr zuzugeben, so daß bwVercinnng acht Jahre lang nach des Königs Tode fortzubestehen hätte; den Gesandten aber von l!r>,Schwhz, Unterwalden, Zug, Glarns, Basel, Frciburg, Solothurn und Schaffhausen, die hiezu nicht ermächtigt sind, wird es in den Abschied gegeben. — Am Montag den 3. „Wolfsmonat" gibt der Prem!des Marchans ein „der Stadt Paris würdiges" Mahl im Stadthaus am Gröveplaz, welches mit der E>genossen Ehrcnwappcn, von Triumphkränzcn umgeben, geziert war; auch an den folgenden Tagen werden die Gesandten fürstlich tractiert, nämlich am Dienstag vom Herzog von Joheusc, des Königo >säMger, am Mittwoch von der Herzogin von Longueville, Gräfin zu Neuenbürg, am Donstag vom Hmsssivon Espcrnon, am Freitag vom Prinzen Genevois, Sohn des Herzogs von Nemours und Stiefbruderdes Herzogs von Guise, am Samstag endlich vom Herzog von Ncvers. Jeder Bote soll an seine Obcrudarüber dankbare Relation erstatten. " Am Sonntag den 9. werden die Gesandten zur Abschicdsaud>eruin den Louvre geführt. Hier dankt Schultheiß Pfhffer in Aller Namen dem König für das Wohlwolle^und die Freundschaft, welche er stets gegen die Eidgenossenschaft und deren Zugewandte gehegter besonders jczt wiederum bewiesen habe; ferner dankt er für die köstlichen Geschenke, welche de» ^sandten gestern durch den Herrn von Lhverdis übcrbracht worden; er versichert, daß diese GnadeuGutthatcu den Eidgenossen stets in Erinnerung bleiben werden; er bittet, der König möchte >uGesinnungen gegen die Eidgenossen verharren, sowie hinwieder diese sich stets befleißen werden, alle».