September 1982,
d»>s freundliche Begehren, ihnen dieses nicht übel auszulegen, indem es in guter eidgenössischer Wohl-'Ncinnng geschehen sei, Bern erörtert nun ausführlich, daß es dem lezteu Abschied zufolge die Truppenzurükgczogen habe, daß aber Savohen dasselbe noch nicht gethan, sondern immer noch eine Besazung inClus habe und von dort aus nicht allein die von Genf, sondern auch durchreisende Kaufleutc Plün-dere und mißhandle; ferner daß die Berncr und Genfer zuwider dem früher» Verkommniß mit neuenZöllen beschwert werden; eS wünsche übrigens eine Erklärung von den V Orten, ob sie, wenn die Unler-haudlungen sich zerschlagen sollten, ihre Fahnchen im Dienst des Herzogs verbleiben lassen würden, umdaraus entnehmen zu können, ob das Büuduiß zwischen dem Herzog und den VOrtc» den EidgenossenZum Nachtheil gereiche ; schließlich müsse Bern ans sein wiederholtes Ansuchen eine endliche Antwort begehren,"b die Eidgenossen sein erobertes und später durch Verträge ihm zuerkanntes Gebiet lWaadt) in ihren Schuzu»d Schirm aufnehmen wollen, — Nachdem nun theils die Parteien lBern, die V katholischen Orte, Savohenund Gens), theils die Schicdortc weitläufig über die Sache verhandelt, nachdem die Fragen, ob die V Orteder Sache parteiisch seien und durch wen der Handel entschieden werden soll, vielseitig erörtert worden,"achdem die Gesandten von Savohen sich über die Beschwerden Berns bezüglich der Besazung in der Elusund neuen Zölle nicht hatten einlassen wollen und auf Erledigung der Hauptsache gedrungen haben,""chdem man einen Vortrag der Gesandten der Stadt Genf angehört und einen Auszug auö dem Ber-yll von t598, sowie ihre Erläuterung, daß der Herzog keine Obcrherrlichkeit über Genf bcsizc, daß ihre^kiheiten und Privilegien von Kaisern, Königen und Päpsten bestätigt worden und daß Bern sich ansscheiß der Eidgenossen mit Genf in ein Burgrecht eingelassen habe, nachdem mau endlich einen Vortragfranzösischen Gesandten, sowie eine Zuschrift deö Königs (19, September) verlese», ferner eine Zu-ührist des Ehurfürsteu Johannes Georg, Markgrafen zu Brandenburg <91, August), und eine andere^'u Churfürst August, Herzog zu Sachsen (12, September), welche alle zur Beilegung der Differenzen^'Nahueu; — erklären die Gesandten der XII Orte: Sie haben erwartet, daß sich die Parteien gemäß^ Abschieds zu Solothurn und des an den Herzog erlasseneu Schreibens dazu verstehe» würden, daß^ Handel in Güte beigelegt und dadurch Frieden, Ruhe und Einigkeit hergestellt werde; da dieses aberder Fall sei, so müssen sie ihr tiefes Bedauern darüber aussprechen; damit jedoch keine weitern Nn-^"bcn daraus erfolgen, so haben sie einen Tag nach Baden ans Sonntag nach hl, Dreikönig (9, Januar^) angcsezt; bis dahin sollen sich die Parteien aller Feindseligkeiten enthalten und freien Verkehr""'Mder gestatten; die Stadl Genf, der von den Gesandten die Beibehaltung einer Besazung erlaubt"^beu, soll niemanden beleidigen oder beschädigen; der Herzog soll die Besazung aus der Elus znrük-Zchhe» u>rd, wenn er wegen der herrschenden Krankheiten znl wichet stellung seiner paudc Wachen nöthig^öe, diess nach altem Brauch halten? die neuen Zölle soll en »ist Bcsolde>ung abgeschafft werden und eSbei den Bünden und Verträgen zwischen dem Herzog, Beul und Guif gänzlich jeiu Verbleiben haben?" bisher nicht üblich geweseil, in ähnlichen Angelegenheiten die Zugewandten Orte beizuzieben, wie jcztbegehrt, so soll auch dießmal die Sache von den XI t Orten erlediget werden; und weil der Streit-ende! eigentlich doppelter Natur ist, so soll auf nächstem Tage zuerst Bern seine Klage vorbringen und""" die savohischen Gesandten darauf antworten; alSdann mögen die savoyischen Gesandten ihre Klage^geil die Stadt Genf eröffnen und darauf die Gesandten von Genf ihre Antwort und Anliegen Vor-zügen; alle drei Parteien sollen ihre Gewahrsamen, Briefe, RechtStitel u, dgl, ans jenen Tag mitbringen;^'Wch werden der Herzog sowie Bern schriftlich gebeten, ihren Gesandten umfassende Vollmachten zu