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Juni 1562.
läßt, so bezahlt er ihnen nichtsdestoweniger einen Sold, als ob sie drei Monate gedient hätten; wennder Aufbruch geschehen und die Obersten und Hauptleute, welche der Herzog nach Belieben auS allenconföderierten Orten auswählen kann, mir ihrer Mannschaft präsentiert worden, sollen diese Truppenbinnen zehn Tagen in's Feld zu rillen schuldig sein. 2) Jedem Ort sollen jährlich auf daö Datum diesesBündnisses zweihundert Sonnenkronen zn Basel ausbezahlt werden. Da nun der Herzog nichts sehnliche'wünsche, als in Freundschaft und in ein immerwährendes Bündniß mit der Eidgenossenschaft zn treten,so bitten sie in dessen Namen ganz freundlich um entsprechende Antwort. — Nach Anhörung dieses Vor-trags und nach erhaltenem Bericht, wie der Herzog die in seinem Dienst befindliche eidgenössische Gardeso wohl halte, wird des Herzogs freundlicher Gruß und ehrenvoller Antrag angemessen verdankt mit derBemerkung, daß man das Gesuch, weil die Mehrheit der Gesandten darüber nicht instruiert sei, in den Abschiednehmen und auf nächstem Tag darüber Antwort geben werde, f. Die Gesandten von Basel erkläre»,daß ihr auf leztem Tage gemachter Anzug über die erhaltenen Warnungen, wie beabsichtiget werde, Zwie-tracht in der Eidgenossenschaft anzustiften und die Städte Genf und Basel zu überfallen, in der besten Ab-sicht geschehen sei. Antwort: Wenn in Zukunft ein oder mehrere Orte dergleichen anregen, so sollen sie zugleichauch angeben, wer solche Drohungen gemacht habe, damit niemand unschuldig in Verdacht komme; übrige»''halte man dafür, daß Basel diesen Anzug in bester Absicht gemacht habe. K. Das Gesuch des Landai»-mann Gasser von Schwhz, es möchte jedes Ort ein Fenster mit seinem Wappen ihm in sein neues Hausschenken, wird in den Abschied genommen. I». Der Cardinal, Bischof zu Constanz, läßt durch sc>»e"Statthalter Wohlgemuth den V katholischen Orten vorbringen, daß er zur Ehre Gottes und der M»tte'Maria und des ganzen himmlischen Heers ein Kollegium zu Mahland gestiftet und einige tausend Kro-nen an dasselbe vergäbet habe, um stets vierundzwanzig deutsche Knaben unter gewissen Bedingung^dort zu erziehen und zwar zwölf auö der Eidgenossenschaft und zwölf aus andern Theilen des Bisth»»"'Constanz, und daß das Collegium im August den Anfang nehmen werde. Diese Anzeige wird hoch u»bfreundlich verdankt; zugleich wird festgesezt, daß jedes der V Orte zwei Knaben Hinschiken solle und daßdie zwei noch übrigen Pläze durch die Zugewandten zu bcsczen seien. I. Die auf lezter Taglcist»»öan den Herzog von Savohen abgeordneten vier Gesandten erstatten schriftlich und mündlich Bcnäst(Bericht der Gesandten über ihre Mission vom 20. Mai — 2. Juni), wie sie über Bern und Frciburg »"^Genf gereiset, dort vom Rath und der Burgerschaft ehrenvoll empfangen und tractiert worden, wiedann in Thonon den savohischcn Kriegsoberst Graf von Raconnes aufgesucht, demselben der EidgenosseBegehren um Zurükziehung seiner Truppen von den Grenzen und einsweiligc Einstellung der Fei»bseligkeiten eröffnet und von demselben ganz freundlichen Bescheid erhalten haben, wie sie auch in T»'"'vom Herzog glänzend empfangen und gastiert, aber mit nicht ganz befriedigender Antwort entlaß"worden seien. (Antwort des Herzogs auf den Vortrag der Gesandten, 20. Juni. - Staatsarch. Lueer» Akteu: Savohen»; sie bitten schließlich um Entschädigung für ihre Auslagen. Nun berichten die Gesandt"von Bern, daß Bern die Bemühungen obbeuanntcr Gesandten pflichtschuldigst verdanke, daß es übrige"'von den savohischcn Gesandten sowohl vor den V katholischen Orten als im Wallis mit Unrecht a»geschuldigt worden sei, als trage es an diesem Kriege die Schuld; denn es habe auf die Bitte derOrte und zum Wohl gemeiner Eidgenossenschaft ein Burgrecht mit der Stadt Genf abgeschlossen und Eim Vertrag zwischen Savohen und Bern laute der zweite Artikel, daß dieses Burgrecht bestehen »»d ^halten werden soll; ne geben deshalb ihren Vortrag schriftlich zum Abschied. — Da man nun findet,