Juli 1581, .
huldigt), Solothurn, Hauptmann Stephan Scltwaller, Sekelmeister und des Raths, AppenzellHauptmann Bartholomäus Theiler, Landammaun,
Uri, Schwhz und Unterwaldcu hatten diese Tagsazung ausgeschrieben, theilS um sich über dieAbordnung einer Gesandtschaft an den König von Frankreich wegen der ausstehenden Pensionen und^ucgszahlungen zu entschließen, theilS wegen der jüngst nach Frankreich gezogenen vier Fähnchen, NachErlösung der Zuschriften des französischen Ambassadors und des Balthasar von Grissach, sowie der nachbüicern eingeschikten OrtSstimmen, findet man, daß leztcrc gar verschieden lauten, indem einige die Ge-rätschaft abschiken, die Mehrheit aber de» vom König versprochenen Termin abwarten möchte, Deßhalb^>ll man jezt in der Sache nicht weiter vorschreite» und beschließt auf Ratification hin: Wenn bis EndeSeptember die versprochenen Zahlungen nicht geleistet werden, so sollen die Gesandten der neun Orte"ufthlbar und ohne weitere Besprechung mit ihrer Instruction sammt dem lezten an die neun Orte er^ssenen Brief des Königs aus den 8, Oetober sich in Solothurn versammeln und von dort sogleich nachHvf abreisen; binnen vierzehn Tagen soll sich jedes Ort über diesen vorläufigen Beschluß entschließen""b sej„e Stimme nach Luecrn schiken; sind dann alle Orte einstimmig, so soll auch an die IV evangeli-schen Städte davon Anzeige gemacht werden, mit der Einladung an sie, ebenfalls Gesandte mitzuschikcn,(S. u, Bier eunetdirg. Vogt, überh.). «». (S. u. Luggarus). «R. Luecrn stellt das Ansuchen an die katholischenes möchte jedes ein Fenster mit seinem Wappen in den zu Luecrn mit großen Kosten erbauten neuen^ftütal schenken,—Wird ml iimlmioiuluin genommen, e. Schwhz macht Anzug: Es habe ein angesehener Manneinem eidgenössischen Ort öffentlich in Schwhz geäußert, er lasse sich den Kopf abschlagen, wenn der KönigFrankreich von den lezten Schreiben und Versprechen Kenntniß habe; der König habe dieses Schrei-^ so wenig gemacht oder unterzeichnet, als der Herrgott den St, Michelsbricf gemacht habe, Schwhzdaher beauftragt, über diese Acußerung gcschworne Kundschaften aufzunehmen und sie dem Ort,jene Person wohne, mitzutheilen, damit diese nach Verdienen bestraft werde und kein unschuldigerverdacht komme, (Landschreiber Muheim von Uri war der Betreffende und hat sich schriftlich verantMottet), l. sS, u. Rheinthal). K. (S. u. Thurgau).
Man sehe auch i.» Abschnitte HerrschaftSangelc.,enheiten:
^""dgrafschaft Thurga» -? Art, W8. Stiste und Klöster,
^"»dvogtoi Rhoiuthal, r, Art, »«, Wcinscha,nng,
^ rniiktb, Bogtcic» tiberl,. >' Art IZ7, Polizeilichesttnggarnö e Art, ?4ö, Kirchliches,
Conferenz der III die Grafschaft Bellenz regierenden Orte,
Bellen;. 24. August (auf Bartholomäustag).
LandcSarchiv SMwyj
Rathsboten,- Uri Niktaus Mubeim, Landschreiber Schwhz H'eronimuo Uliich, Nidwalden
^""»ad Käs. Fähnrich,
^ Man sehe das Verhandelte im Abschnitte H °rrschaftSan.,ele-,enhe,ten:
Bollcnz und Riviera »