67-j November 1578.
Aufsehen" keine thätliche (bewaffnete) Hülfe bedeute, sondern das; darunter nur Abordnung von Gesand-ten oder Erlas; vou Briefen zu verstehen sei. Andere sind nur bevollmächtigt anzuhören und zu refen^ren, weil sie wegen Kürze der Zeit ihre höchsten Gewalten nicht haben besammeln können. Wieder anderesind dahin instruiert: Wenn die Grafschaft Burgund, welche mit den Eidgenossen durch die Erbeinungverwandt sei, durch den Herzog von Alenoon überfallen oder beschädigt würde, so sollen die EidgenossenGesandte an ihn schiken mit dem Auftrag zu erklären, daß die Eidgenossen dieses mit Gewalt zu hindernsuchen würden, nicht auS Verpflichtung, sondern freiwillig und wegen der guten Freundschaft und Nach'barschaft zwischen der Grafschaft und den Eidgenossen. — Endlich verständigt man sich dahin, densandten des Königs von Spanien, des GubcrnatorS von Mahland und des Gubernators von Vurgu»^folgenden Bescheid zu erthcilcn: Man danke für ihrer Fürsten Grus; und wohlwollende Gesinnung;Eidgenossen bedauern von Herzen die Feindseligkeiten gegen die Grafschaft; damit aber dem Uebel vor-gebogen werde, sollen die Gesandten aller Orte nach ihrer Heimkehr sogleich dafür sorgen, das; die höchst^Gewalten versammelt und das; denselben der Sachverhalt vorgelegt werde; feinen Entschluß soll dann std^Ort bis zum 26. oder 28. des laufenden Monats Luecrn mitthcilen; wenn dann den Obrigkeiten gcsällliZwäre, nochmals Gesandte abzuordnen, um dcu Handel ohne Blutvergießen zu erledigen, so sollen omden bestimmten Auftrag erhalten, dem Herzog die daraus entspringenden Folgen mit allem Ernst vorzUstellen; sollte inzwischen die Grafschaft zu ihrer Sicherheit Hülfe bedürfen und daher den Aufbruch ^gchrcn, so möge sie ohne Verzug und in ihren Kosten denselben in den Orten, die ihn bewillige», ^anstaltcn. — Dem Balthasar von Grissach wird für seinen freundlichen Gruß gedankt mit der A»zGss>daß man durch dcS Königs Entschuldigung befriedigt sei. Auch dem Herrn von Montlonet werde»Herzogs von Alenoon freundschaftliche Versicherungen angemessen verdankt, mit der Bemerkung, daßerwartet hätte, der Herzog würde gegen die Grafschaft keine Feindseligkeiten beginnen, daß man ih»ernstlich ermahne, von seinem Vorhaben abzustehen und seine Schritte anderswohin zu wenden,man solches, da es der Erbeinung gänzlich zuwider sei, nicht dulden dürfe, und damit nicht die g»t"Freundschaft zwischen Frankreich und der Eidgenossenschaft getrübt werde. — Endlich wird de»;Hcggenzer für seine freundliche Warnung gedankt mit der Versicherung, man sei überzeugt, daß ß" 'guter Meinung geschehen. — Uebrigcns wird der ganze Handel in den Abschied genommen. «I- Laiu""'mann Schorns hält dafür, daß man jezt, da man vom König von Spanien um thätliche Hülfechcn werde, den Anlas; bcnuzen und für die cnnetbirgischen Unterthanen sorgen sollte, damit ih»e»freie Kauf im Herzogthum Mahland bewilligt werde, v. Frciburg, Solothurn und Appenzell incld^daß sie der Grafschaft Burgund auf deren Begehren Knechte erlauben werden, jedoch nicht auS Verpst'tung, sondern allein ans Freundschaft und guter Nachbarschaft, und mit der Bedingung, daß diese K»"ldrei Monate im Dienst behalten, wenigstens für so lange bezahlt werden, auch wenn man dieselbenher entlassen sollte, und das; man sie nur zum Schuz der Grafschaft verwende, worüber der Kö»ih^",Revers auszustellen habe. Die Gesandten von Appenzell fügen die Bemerkung bei, daß ihre Ober»"deswegen diesen Aufbruch bewilligen, weil sie glauben, man sollte Appenzell wie ein anderes Ort ^ ^dcln, während es bisher nur wie ein Zugewandtes gehalten worden sei. t. Die von Bern ausJahrrechnung gestellte Anfrage, ob man das durch Vertrag ihm zuerkannte savohische Gebiet et".» ^in den eidgenössischen Bund, Schuz und Schirm aufnehmen wolle, wie seine alte Landschaft, ^
heutige Bemerkung der bernerischen Gesandten, das; in der neuen Landschaft eine hübsche Ma»»! )