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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Mai 1578,

Man

Landgrafschaft ThnrgauGrafschaft SarganS.Landvogtei Freie Aemter.

Vier ennetb Vogteic» überh.

e auch im Abschnitte HerrschaftSanj>elcgcnheiten:I,. Art. 508. Stifte und Klöster.

It. Art. tt-t. Stifte und Klöster.

«. Art. 140. Kirchliches u. GiaubenSs.». Art. 132. Polizeiliches.

338.

Cvnferenz der VI katholischen Orte.

Lucern. 1378, 21. Mni HPfingstmittwoch).

Staatüarcj,iv Lucern. Lucern. Absch. Bd. 356 und 340.lAuch in den Archiven Schwyz, Obwalden und Freiburg.1

Rathöboten: Lucern. Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheis! uud Panuerhcrr; Sebastian Fcer; Leopv^Feer, beide des Raths. U r i. Heinrich Püutincr, Landammann; Martin Jmhof. Schwhz. ChriüapSchorno, Ritter, Landammann und Pannerherr; Kaspar Abhberg, alt-Landammann. llntcrwaldci >Konrad Wirz, Statthalter und des Raths ob dem Wald; Johannes Waser, Ritter, alt-LandcniunaN"und Pannerherr nid dem Wald. Zug. Jakob Halter, des Raths. Freiburg. Johannes von Laute»,genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Hauptmann Pancraz Wild, Sekelmeistcr und des Raths.

t». Die Gesandten Freiburgs, auf dessen Begehr gegenwärtiger Tag ausgeschrieben worden, danke»vorerst im Namen ihrer Obern für dessen Besuch und bringeil dann vor: Schon auf einigen TagsaZ"^gen zu Lueern haben sie bei Anlaß der Unterhandlungen über Abschließung des Bündnisses mit Savolss»begehrt, daß über die Anstände zwischen Freiburg und Savohen, betreffend die vor Jahren in BchZ ^nommenen scivohischcn Landestheilc, von den katholischen Orten ein Entscheid gefällt werde; inzwisss^sei jenes Bündniß auch von Frciburg angenommen worden, der Ausspruch aber unterblieben; nun »sichtige der Herzog neuerdings Gesandte abzuordnen, um diesen Span zu besprechen; Frciburg P""aber, daß die Sache dadurch nur verzögert würde und daß dieselbe zu Turin, zu Camerach (Chaim^ -und zu Evian bereits zur Geuüge verhandelt worden sei, und bitte daher dringend, ihm in der "Hülfe und Rath zu ertheilen, indem es in die katholischen Orte sein volles Pertrauen seze. Sic eUa^tcrn ferner die Gründe, warum Freiburg auf das Ansuchen der V Orte zu der den Gesandte»Frankreich mitzugebenden Instruction nicht habe stimmen können, und bitten, ihm dieses nicht »b^ !nehmen; denn was Freiburg sonst zu Förderung der Sache thun könnte, würde es von Herze» ß ^thun. Darauf wird ihneu vou deu Gesandten der V Orte folgende Autwort ertheilt: In Bez»Ü ^den Anstand mit Savohen sei man immer noch bereit, Freiburg nach bestem Vermögen beholfcn undrathen zu sein und ihm alle brüderliche und eidgenössische Liebe und Freundschaft zu erzeigen; >»a» "ihnen auch für das Zutrauen, das sie zu den katholischen Orten hegen, und werde daher ihrenin den Abschied nehmen, um nach Verglcichung der frühcrn Abschiede mit dem savohischenvon Jacob das angemessene verhandeln zu können; besonders den Abschied vom 6. August ko ' ^jedes Ort reiflich erdauern. Bezüglich der Gesandtschaft nach Frankreich erinnert man sich dervier Orten darüber früher abgegebenen Stimmen und verliest nun auch die von Zug, Solothiu»Appenzell; da nun aber lezterc bei der zu Baden abgegebenen Erklärung verbleiben und da ma»