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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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September l5?3.

,25

423.

Couferenz der drei Orte Zürich, Sct»vuz und Marus,

Rapperswyl. 1373, 21 September

t.'andeöarci'iv 2eiiw»,z.

Boten: Zürich, t? Matthias) Schwerzenbach, Schultheiß. Schwhz. X. lNrich, Statthalter. GlaruS.l' Äwmas> Sllimid, Sekelmcister

Ed wird folgende Verordnung über die Schifffahrt im Oberwasser aufgestellt: 1) Jedes der drei^Ue jall kräftige brave Männer zu Schiffmeisteru erwähle», welche von den beute», denen sie ihr (»intbuhlen, angemessenen Loh» nehmen. 2) Jedes der drei Orte mag einen Schiffmeister erwählen, wannds ihm gefällig ist; diese drei Schiffmcister sotteiltheil und gemein" haben, was sie führen vonZuuch vis Wallenstadt und umgekehrt. .'!) Wer zum Schiffmcister erwählt wird, soll nicht allein für das,^as bei der Schifffahrt zu Grunde geht, sondern für alles, was bei Wirthen, Seilern, bei den Schiffen,^ Knechtelohn n. s. w. unbezahlt ansstcbt, Bürgschaft zu leisten verbunden sein. Ferner werden^ Ulkes aufgestellt: l> über den Dienst, der Schiffmeister und ihrer Knechte; D betreffend den Ort, wou Kanflente den Schifflcnten ihren Lohn bezahlen solle»; über die Verhältnisse zwischen den Schiff^k>llern und Nekern; 4) über das Verführen von Kanfmannsgütern, über Entschädigungen; 5,> endlich»lw» dieTa.rcn der Schiffmeister. I». Bezüglich der Frage, auf welche Weise die Schulden der alten Schiff-»eiste» bezahlt werden sollen, können sich die Gesandten nicht vollständig vereinbaren. Die von Zürich^d Schwyz nämlich beantragen, das; alle, welche an die drei Schiffmeistcr insgemein Forderungen haben, an^"'"6 der schon entworfenenAbthcilung" gewiesen werden, und daß die Schiffmeister erst, nachdem'd Forderungen ihrer Gläubiger berichtigt sein werden, sich bezüglich dessen, was sie auf gemeinsameniniig eingenommen haben, sowie über ihre gegenseitigen Ansprachen gütlich oder rechtlich verstän-ßen wllen. Der Bote von Glarus dagegen wünscht, daß die Schiffmeister sich zuerst über ihre gegen-lUtigeu Forderungen mit einander abfinden und daß erst dann die Ansprachen der Gläubiger von ihnen^»icinwm nach Verhältnis; bezahlt werden sollen; er will übrigens den Antrag der beiden ander» Ge-^udlen ins i'oldi'lnntnin nehmen.

42«».

Cvnfereuz der IV Waldstätte.

Altvrf. «373. 2« October.

Gtaatsarc<»iv Vucern. --- Ulkten: Spanien und Mailand, ^'ande^arelnr»

lAuch im LandeSarchiv Obwaldcn.I

Boren: Lue er n. Rochus Hctmli, alt-Schiilthciß. llri. Jost Schmid, Landammann und Richter;^ukdb Arnold, alt-Landammann; Heinrich Albrccht, alt-Landammann; Johann zum Brnunen, alt-Land'l-'Üd Schwhz. Christoph Schorn», Ritter, alt-Landammann; Kaspar Abhberg, alt-Landammann. Untcr-^ulden. Niklans von Flüe, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior Lnss!, Ritter, alt-Landammann" ' d dem Wald.

^ tt. (S. il. Vier ennetbirg. Vogt, überhaupt). «». Der Bischof von Comp, als geistlicher Oberhcrr, lindAltgläubigen im Veltlin suchen um die Bewilligung nach, zum Verkünden des Wortes Gottes, zur