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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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März tR'.D

beides i» de» Abschied genommen Glarns hatte dann an Zürich zn Händen der andern sechs Orte be-richtet, daß es die Mittel mit den Erläuterungen und den drei angehängten Artikeln wie Lueern undZug annehme, daß es dagegen auf den Vorschlag der drei übrigen Orte nicht eintreten könne;gleichzeitig hatte es gebeten, man möchte die Sache nichtans Händen" lassen, sondern gemäp des Abschiedsvon Bade» in die drei Orte vor die höchsten Gewalten gelangen und sie bitten, die Mittel wie Lueer»und Zug auch anzunehmen. Demzufolge haben die sieben Orte Voten an die drei Orte abgefcrtiget, »invor zweifachen und dreifache» Rathen den Handel nochmals nachdenklich vorzubringen, Als Antworterhalten sie nn» sin Unterwalde» am l, Marz, in Ilri am ö, und in Schwhz am 7,), daß es den drei Orte»gegenwärtig nicht möglich sei, ibre handsgemeindcn zu versammeln, daß sie aber auf dem nächsten Tage z»Baden, den !>, April, Antwort geben werden. Die drei Orte werden dann ermahnt, ihre pandsgemeindcnbeförderlich abzuhalten und deren Entschluß noch vor dem Dag zn Baden mitzntheilen, was sie auchzusichern. Schließlich wird in Beratbnng gezogen, wie man siel, verhalten wolle, wenn die drei Ortegemeinsam oder einzelne von ihnen die Mittel anzunehmen abschlagen würden unddes Rechten nicht ge-ständig" sei» wollten, während Glarns gemäß der Bünde und des Landfriedens mahnen würde, UN"zum Rechten zn verhelfen lieber diese Frage sollen die Boten auf benannten Tag zn Baden instruiertwerden, sowie darüber, ob man in diesem Falle auch die beiden Orte hueern und Zug zur Mahnungauffordern wolle; endlich auch darüber, wie man ank den Fall, daß die drei Orte die Mahnung »>üstannehmen, sondern ungeachtet des dargeschlagcnen Rechts twas man ibnen übrigens nicht zutraut) »utGewalt gegen die von Glarns vorzugehen unterstehen würden, denen von Glarns zn Hülfe komme»und sich gegen die Orte, welche also Gewalt brauchen, verhalten wolle,

217.

Hst'iifere»; der drei Orte Ilri, Sebwuz und Uiiterwaldeii oh und nid dem Wald

Rlttilttt'ii 20 März

lAuci) im ^anresarchiv Odwaldcn.'i

Boten: (Riebt angegeben;,

». I». « .«I. «. <S, n. Bellen,;), I'. Ans die Zuschrift von Uri an die beiden andern Orte, i>emöchten den neben Sebicdorten auf deren Bortrag einsweilen keine einläßliche Antwort crtheilen, damitman sich gemeinsam über eine Antwort verständigen könne, wurde dieser Tag ausgeschrieben. Nun w>Oeine Antwort entworfen und zn Anbringung allfälliger Abänderungen in den Abschied gcnommen, db-schon die Gesandten von Schwhz dem Artikel betreffend das Eoneilinm nicht beistimmen, sondern den»frühern Borschlag verbleiben wollen, lieber den Borschlag, den altgläubigen geheimen Rälhen zn Glarnsobige Antwort mitzntheilen und sie zn bitten, zur endlichen Beilegung dieses Handels mitzuwirken,sollen llri und llnterwalden ibre Ansicht an Schwhz einsenden, damit dieses ganz geheim an benanntezn Glarns schreibe und deren darauf erfolgende Antwort den beiden Orte» mitthcile, Und da die vsi-geschlagenen Mittel über diesen Handel in jedem Ort vor die höchste» Gewalten kommen solle» und e^noch ungewiß ist, was daselbst angenommen werde, was nicht, damit aber dennoch sich die drei Orte »bmeine gleichförmige Antwort verständigen können, wird verabredet, die höchsten Gewalten deßhalb zn