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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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266
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August lstllst

Pensionen zu begehren. Da Luceru nochmals auf Abordnung von Gesandten dringt, macheii die andernsechs Orte Vorstellungen, daß man die Knechte dem König der Religion nicht aber des Geldes wegenbewilligt habe, daß es auch nicht an der Zeit sei, die Vcreinuug aufzukünden oder die Knechte hcimzu-mahnen, daß kein Ort ohne Vorwisseu der übrigen die Vereinung aufzukünden befugt sei und daß beigegenwärtiger Lage der Dinge in Frankreich die Bezahlung wohl nicht mehr lange ausbleiben werde.Darauf begründet Lueern nochmals sein Begehren und stellt dar, wie die französischen Gesandten stetsso unschuldig lhun, als ob sie gegen die Eidgenossen nie gefehlt hätten, ferner wie die Vereiuung zugebe,daß man Gesandte nach Frankreich abschiken könne, wenn innert Monatsfrist nach Lichtmeß die jährlichePension nicht bezahlt sei, und wie jezt bereits drei verfallen seien, ferner wie die Rükzahlung des An-leihcns sammt Zinsen schon im Mai verflossenen Jahres hätte erfolgen sollen, wie die Entschuldigungenund Ausreden des Königs auf nichts beruhen, u, f w, Auf die Bitten der andern Boten bewilligtendlich Luceru einen Aufschub bis auf nächsten Tag zu Baden. I». Der Antrag, nicht zu gestatten, daßder französische Ambassador stets seine Diener und lutherischen Dolmetscher in die Rathsstube vor dieEidgenosse» bringe, um airzuhören, was da verhandelt werde, wird in den Abschied genommen, r. M'tdem französischen Ambassador wird in Betreff seiner lutherischen Dolmetscher und Diener gesprochen;auch wird ihm angezeigt, daß man seinen Vortrag und des Königs Zuschrift in den Abschied genommenhabe und daß die Obern, wie man glaube, wenig Vergnügen daran finden werden. «I. Jedem Botenwird eine Abschrift der Predigt mitgetheilt, welche der Prediger Abraham Müsli zu Zofingeu wider de»katholischen Glauben gehalten, v. (S. u. Luggams). k. Oberst und Hauptleute der drei und zwanzigFähnchen in Frankreich schreiben aus Havre de graee unterm 21. Juli: Sie danken den Vll katholische»Orten für ihre Zuschrift aus Baden vom 29. Mai; man könne sich über Theilung der Fähnchen nichtbeschweren, indem dergleichen früher auch schon geschehen sei; nicht der Herr von Condö sei ihr Oberst,sondern der Marschall von Brissac; denn dem erster» würden sie nicht dienen! es stehe mit ihnen jessleidlich, etliche seien krank, aber bisher seien weitige gestorben; wegen Mangel an Gelegenheit könnensie nur so selten schreiben Antwort: Sie sollen, da ihr Schreiben vor der Eroberung von Havre degraee abgegangen, so bald möglich berichten, wie es daselbst gegangen sei, wo sie jezt liegen, und solle»sich die geringen Kosten nicht reuen lassen, die Vll Orte stets über alles zu berichten. K. In Bezugauf die Anstände der V Orte mit GlaruS will man an dieses die Frage stellen, ob es das gegenwärtigeConcilium zu Trieut für ein allgemeines General-Coneilium halte und anerkenne. Auf nächsten Tagsollen die Boten so instruiert werden, daß die V Orte einstimmig ihre Voten abgeben, kein Ort abe>ein besonderes, damit die Gegenpartei nicht inne werde, daß die V Orte nicht gleicher Meinung ieie"I». Das Gesuch des Oberst A-Pro, der mit geheimen Aufträgen an den König von Frankreich n»bden Herzog von Savoheu war abgeordnet worden, um Entschädigung für gehabte Auslagen wird noch'mals in den Abschied genommen, I. Die Boten der vier Orte Lueern, llri, Schwhz und llnterwalde»sollen an ihre Obern bringen, ob man durch gemeinsame Maßregeln den Fischlaich schirmen, oder d>evon Lueern erlassene Verordnung annehmen wolle. Ii, Es wird beschlossen, daß jedes der Vll Orte demHaus Wagenbach von Lueern an seinen Schaden l'/z Krön, verabreichen soll

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSamieleqenlieiten:

Landvvqtei vuggarus. « Art. Z7Z. K»,anben«sachen.