Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
222
Einzelbild herunterladen
 

222

Juli l5l>2.

17«.

Cvuferen; der VIl katholischen Orte saniinl Appenzell,

Lueern. l Juli sDonstag nach Maria Maczdal.).

^tantHarctnv Vuceri». .'«liqeiu. Absch. Vd 527.

I'Auch in ren 'Arcluven Lchwvj und Lolollnvn.I

Boten: (Niebt angegeben», llei, Ammann von Niederhofen, Solotbnrn, Schultheiß Schwailer,

»». Ein Entschuldigungsschreiben Berne wird in den Abschied gegeben, damit man neb entschließe,ob man schriftlich oder durch eine Gesandtschaft darauf antworten wolle, t». Weil den katholischenOrlen an der bandschaft Wallis viel gelegen ist, so wird der Entwurf zu einem Vortrage, den man vordem Bischof, Landeshauptmann und vor den sieben Zchndcn daselbst halten will, in den Abschied ge-nommen, Auch wird beantragt, die Erneuerung des Burg- »nd Laudrechts dort zu verlangen, <?. JedemBoren werden Abschriften der vom Sekclmcister von Freiburg gebrachten Berichte «Brief des Herrn vonTavannes an Hauptmann Frölich. 4. Juli; und Bericht des leztern an Solothurn. G Fuli,) mitgetkeilt,*)«I. An Schultbeiß Pfbffer, derzu Wallis" im Bad ist, wird geschrieben, Zu Entscheidung der Frage,ob man Gesandte ins Land Wallis abordnen wolle, wird ein anderer Tag nach Lueern auf den 5. Augustangcsezt, Auf eine Einfrage des Ritters Lnssi von dem Coneilium zu Trient in Betreff seines SizeSund hinsichtlich der Verhandlungen über das heilige Altarssaerameut wird ihm geantwortet, er solle beiseinem bisherigen Siz bleiben, das Disputieren aber über das heilige Saerament solle er den Gelehrtenüberlassen; zugleich wird ibm für seine Mühe und Arbeit gedankt, t. lS, u. Sarganö). K. Auf höhereGenebmigung bin wird beschlossen, daß, wenn die Altgläubigen im Wallis mit derMake" gegen die Neu-gläubigen aufbrechen und wenn Bern siel» in die Sache mischen sollte, dann jedes der V Orte A)l> Manu»ach llri schiken soll, um in's Wallis zu ziehen, und daß dann Freiburg und Solothurn auch ein getreuAufsehen haben sollen, I». Eine Zuschrift des Herzogs von Savoyeu wird jedem der VI Orte ablchriftlichmikgetheilt; man soll ste aber ganz geheim halten. Auch sollen in jedem Ort zwei bezeichnet werden,welche in dieser Sache zu handeln haben, i. (S. u. Freie Aemter). lt. Nach Verlesung der Schreiben,welche dem Oberst Frölich vom König von Navarra, von der Königin Katharina, Gl), Juni) vom Counetablevon Montmoreueh und von vielen andern Fürsten zugekommen, wird beschlossen, noch die Antwort Frölichsauf den ihm von Solothurn aus zugeschikten umständlichen Bericht abzuwarten und dann an den Königvon Navarra, den Herzog von Guise, an die Königin und an das Parlament zu schreiben, sie sollenden Gesandten von Coignet abberufen und einen andern schiken, indem man dem von Coignet daS Ge-leit abgekündel habe l. Das Begehren des Schultheiß Schwaller von Solothurn, man möchte dem Ge-sandten, welcher so lange am französischen Hof gewesen und eine bedeutende Summe verbraucht habe, ein

"I Uebcr die Vorgänge in Frankreich liegen den, Abschied noch folgende Akte» bei: IM, «NN Misslv des Cardiuals vo»Kotln'in.lrn an seine Mutter, betreffend die Wikdereinnahme von Orleans, IM, <>77, Beschluß des Parlaments in Paris «>'Betreff der Friedensstörer zwischen den, König und seine» Unterthanen, 30 Juni l'ol. «78. Gespräch zwischen dem Prinzenvon Uond» und der Königin in Betreff des Friedens. IM, litit Bericht von dem Hofe in Frankreich und über das Verfahrengegen die Hugenotten in Toulouse, l Juni,