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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Juni 1Ü62.

und Savoyen mitgctheilt. «I. Mit dem Ambassador von Coignet wird in Betreff der ausstehendenPensionen und des Friedgelds ernstlich gesprochen. Derselbe verantwortet sich! Er habe in dieser Sacheweder Mühe noch Arbeit gespart und trage keine Schuld an der Verzögerung; der Prinz von Condöhabe das Geld, welches in die Eidgenossenschaft bestimmt gewesen sei, in Beschlag genommen in der Absichtden Aufbruch dadurch zu verhindern ; sobald der Friede abgeschlossen sei, werde man das Geld unverzüg-lich verabfolgen lassen; wenn der Friede sich aber zerschlagen sollte, was er nicht hoffe, so könne er aufnichts vertrösten. Diese Antwort wird ncl rokoioinlum genommen. H «. Lueern und Solothurn be-schweren sich beim Ambassador, daß die an Capital und Zinsen verfallenen Summe» vom Könige nochnicht bezahlt seien, und verwahren sich im Voraus gegen allfällige Kosteil und Schaden. Auch derAmbassador legt im Namen des Königs Verwahrung ein in Betreff der Kosten, f. Oberst Wilhelm Frölichwird ermahnt, so viel möglich unmäßiges Trinken und GotteSlästcrn bei den Truppen zu verhindernund sich gegen Hauptlenre und Knechte so zu verhalten, wie man eS von ihm erwarteil könne. Er giebtdie besten Zusicherungen. Er wird auch zu fleißigeil Berichten ermahnt. U. Freiburg und Solothurndanken den V Orteil für die gute eidgenössische Gesinnung und für das veranstaltete getreue Aufsehenund versprechen dagegen alle Freundschaft und eidgenössische Treue, also, daß die Vll katholischen Ortesich in alleil Treuen verbunden und gegenseitig verpslicbtct haben wollen, die Verhandlungen hierübermag jeder Bote an den geheimen Rath ausführlich melden einander mit Hülfe und Trost beizustehen, umnicht allein das Vaterland, sondern auch den katholischen Glauben bei ihnen und ihren Untcrthanen zu erhalten, lieber die Art und Weise der gegenseitigen Hülfelcistung wird nichts anderes verfügt, als derlezte Abschied von pucern enthält; überhaupt solle diese Sache nur an die geheimen Räthe der VII alt-gläubigen Orte gebracht werdeil, damitkein weiter Geschrei)" daraus entstehe. I». Jedem Boten derVll Orte wird eine Abschrift des Schreibens, das man an den König von Frankreich erlassen hat, <2il. Juni»in den Abschied gegeben. Auch wird vorgeschlagen, an den Köllig von Navarra, an den Connetableund an den Herzog von Guise dieses Schreiben abschriftlich mitzutheilen, damit sie Kenntniß davon nehmenund damit man desto eher eine Antwort erhalte.

(Tiuielbirgischl' Jahrrechmiliqs - Tagsazmiq.

La,»'S. I 5<»2, 2?. Juni (Donstag nach Johann Baptist).

Staatsarchiv Nurich iKnuetbirg. Absch. XI. Nr. 15>» kol. «K.

>Auck i» de» Archive» Bern Schwvz, Nidwatdrn und Sololhurn.j

Bote»! Zürich. Hans Kambli. Bern. Vinzenz Pfister. pneern. Rudolf von Mettenwvl. llriBartholomäus Kuhn. Schwvz. Jakob Ulrich. Unterwalden nid dem Wald. Hans Waser. Z"üOswald Hübsch. Basel. Bernhard Brand. Frcibnrg. Hans Ruginet. Solothurn. Urs Rncht>Schaffhausen. Hans Schmid.

''l Zuschrift des Prinzen von Cond» (Ludiv. v. Bourboni und des Aomirals de Eolignh an die Eidgenosse», worin sie dai-zuliiuu suchen, daß sie am Kriege keine Schuld haben, »nd worin sie versichern, daß die von ihnen in Beschlag genommene»Pensionen nicht vorenthalte» werden. I. Juni. Absch. Bd. 5^. im Staatsarchiv Lucern.