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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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dürfen als lll Loth l!) Quint. fein auf die Mark, und von denen 25 Stük auf die Mark geheil sollen, wieder Münznieister zu Lueern bereits ancrboteil hat; ferner wird vorgeschlagen, die vollwichtigen französischenDiken zu lll Schilling cursicren zu lassen und bei schwerer Strafe zu verbieten, einheimische gute Münze»einzuschmelzen oder wegzuführen. — Diese Vorschläge werden in den Abschied genommen. I». EinigeZuschriften der altgläubigen und der neugläubigen Glarner an die V Orte werden jedem Ort abschriftlichmitgethcilt; ebenso ein Schreibeil etlicher Glarncr an Landammann und „heimliche Räthc" zu Schwhz,<!. ll. 2li. Juli, enthaltend einen Bericht über die zu Wesen vorgefallenen Scheltuugen, saiilint den vierüber und über das Fleischcsscn des Ammann Hässi aufgenommenen Kundschafte». « . Die Frevel, derensich Ammann Hässi jüngst zu Wesen und an andern Orteil im Gaster schuldig gemacht hat, sowie dieLästerungen und Drohungen des Jakob Manasser soll jedes Ort ganz geheim halten. «I. Schwhz wirdbeauftragt, zu Handeil der V Orte Kundschaft aufzunehmen in Betreff der f. g. „Zwikdörn" im LandeGiarus. « . Schultheis; Pfhffer führt abermals Klage über Äcußcriingcn des Andreas Model vonGlarus gegen ihn. Weil sich Pfhffer aber auf leztem Tage hinlänglich gerechtfertigt hat und als ei»Ehrenmann gehalten wird, so wird ihm gerathen, die Sache auf sich beruhen zu lassen; auch in Bezugauf die Aeußeruilg des Vogt Freuwler wird er ersucht, es nicht so übel zu nehmen f. (S. u. Thurgau)K. Jedem Boten wird eine Abschrift des Schreibens initgetheilt, welches Zürich an Lucern in Betreffder Sticreiltreiber und Verkäufer erlassen hat. I». lieber die auf leztem Tage zu Baden vorgeschlageneVerordnung hinsichtlich der Laien-Priester, damit dieselben nicht mehr ein so ärgerliches Leben führen,sollen die Boten auf nächsteil Tag instruiert werden. I. sS. n. Freie Aemter).

Jahrrechnnng der die Vogteien Murte» und Tscberliz regierenden Orte Bern und Freilmrg

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten-

Landgrafschaft ThurgauLandvogtei Freie Beinter

t Art. 5g. Einkauf und Niederlassung.1 Art. 139. Kirchliches u. Glaubenssache»

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Froiburg IZtil, I«. August

Staatsarchiv Bern. Kreiburq. Absch. (>. fo>. 1

Man sebe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSan^ele^enbeiten:

Vogtei Orbe mit TscherlizNogtei Grands»»

Nogtei Mutten

» —N —» «. Art. 127 13g

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Art. 584.Art. 314—gm