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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
179
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Juni löttl.

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13».

Conterenz der V katholischen Orte.

Luccrn, t 3<» l, 3. Juni (Dienstag vor corporis clirisü).

Ltaatsarctiiv ^ucevn. Allgein Absch. lU6.

Irlich in den ^andesarcliiven Sclndwz und ^tidwalden.I

Boten: (Nicht angegeben).

»». Weit die Anhänger der nenen Religion zu Glarns ihre schriftlichen Zusicherungen gegen die V Ortenie gehalten, hatte» die V Orte ihnen die Bunde anfgckünder und ihnen erklärt, das die V OrtezuTagen" mehr mehr neben ihnen sizen und in den gemeinen Vogreicn nicht mehr neben ihnen regierenwerden, und halten denselben das Recht angeboten , ob sie ihnen über eine so klare Sachedes Rechten"zu sein sebnldig seien oder nicht. Dessen ungeachtet hat Glarns nun wieder einen Boten auf die ennet-birgische» Jahrrechnungen und einen Bogt in die Freien Aemter erwählt, welche beide der neuen Religionanhangen. Es wurde deshalb dieser Tag ausgeschrieben, um sich über ein einmüthiges Verhalten zuverständigen. Der Entwurf eines Schreibens an die neugläubigen Glarner wird in den Abschied ge-nommen. Hinsichtlich des Rechtsbots, worüber die V Orte gemäß leztem Abschied aus der Jahrrcchnungzu Baden Antwort geben sollen, wird auf Ratification hin beschlossen, den Schiedorten folgenden Bescheidz» geben: Zu Einsiedel« werde die schiklichstc Malstätte sein, der Rechtstag aber könne nicht füglich vordem ll> Oelvber abgehalten werden. I». Schultheiß Pfyffer beschwert sich, daß einige ncugläubige Glarnervorgeben, er habe auf leztem Tage zu Baden den Boten von Unterwalden roh angefahren, als seiendie Untcrwaldner zu hizig gegen die neugläubigen Glarner, und verlangt, daß man die gerade in Lueernanwesenden Boten von Unterwalden darüber einvernehme. Es geschieht dieses nun nach Abtreten desSchultheißen Pfyffer. Dieselben geben aber das Zeugnis, daß Pfyffer nicht anders gesprochen, als wasder Ehre gezieme, und daß ihm unrecht geschehe. Diese Verantwortung wird nun zu Jedermanns Kenntnisin den Abschied genommen. <. In Bezug auf die Erklärung der beiden Orte Schwyz und Unterwalden,auf Tagsazungen nicht mehr neben Ammann Hässi sizen zu wollen, wünschen die drei andern Orte, daßman, wenn man Klagen über Ammann Hässi habe, sie ihm eröffnen möchte, damit er sich verantwortenkönne; denn es wäre nicht eidgenössisch gebändelt, jemanden unverhört auszuschließen , und man habeauch kein Recht dazu; zudem sei gegenwärtig Feuer genug vorhanden und nicht gut, noch mehr anzu-zünden.Wird ml iimtrnoixlum in den Abschied genommen. «». Jedes Ort soll seine Boten auf nächsteFahrrechnung darüber instruieren, was man in Betreff der Schrift, welche der Prediger Bullinger inZürich über das Coneilium herausgegeben hat, sowie in Betreff anderer Schmähschriften gegen denkatholischen Glanben handeln solle und wolle, v. Da an vielen Orten katholische Priester Mezen halten,sich übertrinken und andere unpriesterliche Handlimgen begehen, ferner die Messe, die sieben Zeiten undvorgeschriebenen Gebete nicht halten, so soll darüber jeder Bote referieren, damit jedes Ort darauf halte,daß nur solche Priester, welche Weihbriefe und Zeugnisse über ihr früheres Verhalten bcstzen, angestelltwerden. »'. Ritter Kaspar Leo von Silinon, Gardehauptmann zu Rom, verantwortet sich über die An-klage, daß er Landsknechte, Italiener, Lothringer und sogar einen Türken in seinen Dienst genommenhabe, daß dagegen eidgenössische Knechte oft lange auf Anstellung warten müssen. Seilte Verantwortungwird genügend erfunden; auf seinen Wunsch wird auch eine Empfehlung für ihn an den Papst erlassen.