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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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August UM;,

V Orteu eine Botschaft nach GlaruS von des Handels wegen, welchen die V Orte daselbst vorhaben, zuschiken, weil in den benannten Verträgen und den seither den V Orten gemachten Zusagen von de»beiden Städten gar nichts gemeldet werde und man auch aus ihrem Schreiben nicht entnehmen sonne,daß sievon der beiden Städte wegen" nach GlaruS geschrieben, daß sie auf Sonntag vor Barcholomäiihre Boten mit denen der V Orte daselbst haben werden; ferner und vorzüglich aus dem Grund, damit,wenn die V Orte und GlaruS dieser Sache wegen in'S Recht gegen einander zu stehen kommen sollten,was Gott wenden möge, alsdann den beiden Städten die Vermittlung nicht entzogen und den neugläubi-gen Orteu allein überlassen werde, und sie die Unparteilichkeit für sich wahren; deschalb bitte man sie,diese Entschuldigung in bester Meinung aufzunehmen, in ihrem Handel gegen die von GlaruS auf freund-liche Weise fürzufahrcu, gemeiner Eidgenossen Wohl vor Augen zu haben, über den Erfolg ihrer Bot-schaft zu berichten und sich im klebrigen zu den beiden Städten zu versehen, daß sie alles, was.zu Frieden,Ruhe und Einigkeit und zur Erhaltung ihrer Aller Freiheiten und des katholischen Glaubens gereichenmöchte, thun und an ihnen Bund und Burgrecht halten weiden,

Iti.

(Konferenz der V katholischen Orte summt Glarns.

GlaruS it3-?t», ZZ, August sSonntag vor Bartholom»).

Staatsarchiv Lncern. AkleiUd. Nr, -ii, tai. Iii.

t». Freiburg und Solothurn haben an Lueeru geschrieben st?. August), sie können nicht wohl mitden V Orten Gesandte nach GlaruS schiken, weil in den Verträgen und den seitherigen Versprechungenvon ihnen keine Erwähnung geschehe, besonders aber, weil sie bei einem allfälligen Rechtshandel gernals Vermittler auftreten möchten. Wird all rokoronllum genommen, I». Die V Orte eröffnen folgendesvor der Laudsgemcinde zu GlaruS: Es habe ihnen Glarns bei den früher» Kricgsuuruhen wiederholtdie Versicherung gegeben, beim alten christlichen Glauben zu verbleiben und sich von ihnen nicht zusöndern; dieses aber habe Glarns nicht allein nicht gehalten, sondern habe ihnen denProviant abge-schlagen" und sei ihrem damaligen Feind, denen von Gaster, zu Hülfe gezogen, ungeachtet sie laut derBünde das Recht angeboten und keinen Anlaß zu Feindseligkeiten gegeben; obschon die V Orte Ursachegehabt, auch Feindseligkeiten zu beginnen, so haben sie cS doch unterlassen in Bcrüksichtigung, daß vielenim Laude Glarns dieser Zwiespalt herzlich leid sei, und in der Hoffnung, der barmherzige Gott werde derEidgenossenschaft wieder zur Einigkeit Verhelfen; nach Herstellung des Friedens zwischen den V Ortenund Zürich und Bern haben sie dann Gesandte an GlaruS geschikt, um es anzufragen, ob es in Glau-bcnSiachcu wieder zu ihnen stehen wolle; und damals sei dann an der Landsgemeinde den Gcjaudtender V Orte das Versprechen gegeben worden, daß in den vier Pfarren Liutthal, Schwanden, GlaruS undNäfelS die Messe wieder hergestellt werde; auf diese Zusicherung bauend haben sie GlaruS wieder alsEidgenossen aufgenommen; laut Vertrag vom 2l, Novemb, 1IM habe es nochmals versprochen, Bünde undLandfrieden treulich zu halten und den den V Orten gemachten Versprechungen nachzukommen ; troz allemdiesem müssen sie vernehmen, daß die Prediger im Lande GlaruS nichts unterlassen, um die Bräuche deskatholischen Glaubens, als Beicht, Fürbitte der Heiligen, Gebet für die Abgestorbenen, Feiertage u, a, in,zu verkleinern und dem Landfrieden und dem sechsten Artikel des benannten Vertrages entgegen zu