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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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December 1532.

(und in Zürich erlegt wurden) sind, nach Buden bringen lussen, dann die Ansprüchen nach einander »erhört unddarüber entschieden wie folgt: 1. Die »on Hauptmann Rahn verrechneten Kosten will man jetzt bezahlen; übereineVerehrung" auszurichten läßt man bis zur zweiten Zahlung anstehen, um dann gütlich mit ihm abzu-kommen, wenn er nicht von dem Herzog befriedigt wird. 2. Auch dem Hauptmann Zeller will man diegehabten Unkosten und was er (sonst) verrechnen kann, bezahlen. 3. Um die Sölde für die Acmtcr oder dieNichter soll jedes Ort die Seinigen zufriedenstellen. 4. Da Zürich dem Hauptmann für seine Person (,,»fsinen libe") kl) Sölde verordnet hat, und seither beschlossen worden, daß jede Gemeinde (commun") ihm noch2 Mvnatsöldc geben solle, die auch bezahlt sind, mit einziger Ausnahme Zürichs, so soll dieses ihn für du22 Sölde befriedigen. 5. Und da die Toggenburger vier Monate vor Andern abgezogen sind, so haben suihm 8 Monatsölde zu ersetzen, die Thurganer 6, weil sie drei Monate früher abgezogen. 6. HauptmannLuchsinger fordert für gehabte Kosten 115 Kronen; weil aber die Boten hierüber keine Weisungen hatten, I"wurde diese Summe bei dem Untcrvogt zu Baden hinterlegt; auf dem nächsten Tag ist zu antworten, ob i»a»sie verabfolgen will. 7. Sträbi von Glarus, Vogt in Mcndris, hat 22 Kr. gefordert; 8 sind ihm darangeworden; daß erdamals" nicht mehr verlangt hat, soll heimgebracht werden. 8. Ferner beansprucht dcr Aunuannvon Glarus 40 Kr. für die Obrigkeit, als (Kosten der) Zehrung für die RathSbotcn, sodann 50 Gl. für KM»an der Bastei (Postei), endlich 10 Gl.,als sy uff einem Pfaffen gewart(ct?) habend". 9. Die Gesandten vonZürich ziehen an, wie viele Kosten ihre Herren gehabt für die Postei, auch für Blei und Pulver für du'Knechte (Vorschüsse). Man bittet aber beide Orte des ernstlichstcn, von ihren Forderungen gütlich abzustehenund zu bedenke», daß andere auch große Auslagen gehabt und nichts gewonnen haben; Vorschüsse an Ble>und Pulver will man jedoch vergüten. II. 1. Von dem (zu verthcilendcn) Gelde sind nun (vorweg) »»-'gegeben: An Hauptmann Rahn 393 Kr., Zeller 283 Kr., Luchsinger 115 Kr. (beiden, Untervogt); an Z»^71 Kr. für Blei und Pulver; Scckelmcistcr Werdmüller 32 Kr., Bcrgcr 14^/z Kr., Heinrich HemmingerZürich 4 Kr., einem Läufer von Zürich 1 Kr., dem Schreiber zu Baden 3 Kr. für Briefe; jedem der gM»'wärtigen Boten 2 Kr., zusammen 24 Kr., ihren Knechten je '/z Kr., was 7 Kr. ausmacht; den Schreibtund dem Untervogt je 2 Kr.; dem Konrad Nollenbutz von Zürich, der das Geld gebracht hat, 2 Kr., t>0»Stubenknecht dahier 1 Kr., den, Schreiber 2 Kr. an die Abschiede; Summa 957'/z Kr. 2. Die Thciüwbunter die acht Orte wird nach der Zahl der Leute vorgenommen und auf den Mann 18 Kr. gerechnet; ^trifft also auf Zürich 1440, Bern 2034, Glarus 432, Basel 720, Freiburg 432, Schafshauscn 282, AM"zell 282 Kronen. Auch die Thurgaucr und Toggenburger werden hiebet bedacht; für den Mann 1^gerechnet, erhalten jene 400, diese 80 Kronen. Darüber hinaus erhält jedes Ort noch 12 Kronen.

St. A. Bern: Allgem. Absch. ISIS. L0lS00. K. A. Basel: Abschiede. K. A. Sch»fshaus->,: Absch. St. A. Zürich: A. Müsserkrieg.

Der Landvogt im Nhcinthal soll das Plätzchen, das Hans Mittler (al.Weckler") besitzt, d0»Mcßpriester zustelle», der dagegen der alten Stiftung nachzukommen hat. Will dann Wättler den alten La>EVogt von Schwyz des Ehrschatzes nicht erlassen, so ist ihm das Recht vorbehalten, vv. Diebvld Huter, »Pfarrer zu Appenzell, soll dem Landvogt im Rheinthal Bürgschaft geben, die der Abt von St. Gallen annehi»^findet, daß er ihn um keinerlei Ansprachen vor geistlichen oder weltlichen Gerichten anderswo als vor denVII Orten belangen werde, t'lst. Der Landvogt soll darauf halten, daß die bestimmten Spenden allenth»^^der Stiftung gemäß gegeben werden. KA. Die Psenning-Zinse mögen die von Appenzell mit 25 h-1" ^für 1 Pfund Zins ablösen; aber die Zehnten wollen die Herren nicht verkaufen lassen, sondern beziehe» 1"'von Alter her. Die frühere Erkanntniß über die Pfründe zu Rheineck wird gänzlich bestätigt, tl»