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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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September 1532.

halten, (den Herren) nachzulaufen, v. Die Boten des Herrn von Vauxmarcus begehren, ihm den verheftctenZehnten zu Provence zu verabfolgen, da derselbe von jeher zu der Pfarre St. Anbin le Lac gehört Hobe-Dagegen will ihn Freibnrg für die Filiale zu Provence behalten und dem Ansprecher Recht bieten. NachVerhörnng der Nechtstitel des Herrn von Vauxmarcus entscheidet Bern, es solle der Zehnten wie von Alterher der genannten Cur zukommen, da es nicht billig und in der Eidgenossenschaft nicht gebräuchlich ist, p''mandcn des Seinen ohne Nechtsgang zu entsetzen; wenn ihn dann jemand beansprucht, so mag er das a»fdein Rechtsweg thnn. Das wollen die Gesandten von Freiburg nur heimbringen; vollkommene Antwort s^dann auf der Jahrrcchnung zu Freiburg gegeben werden; dergleichen ist dann zu beschließe!?, ob man denHerrn von Vauxmarcus nicht bei der Collatur der Caplanci zu Provence wolle bleiben lassen. Wenn du'Frage betreffend den Zehnten erledigt ist, wird ein Tag zu bestimmen sein, um die Märchen aufzurichten-«K. Den Sechsen zu Grandson, die neue Hauser gebaut haben, soll der Vogt je das halbe Dach geben-v. Da der Vogt zu Grandson vor einiger Zeit etliche von Pvonand wegen Zerstörung von Altären undBildern ins Gefängniß gelegt hat, so ist jetzt abgeredet, daß diejenigen, die zu diesem Zwecke mit FarclloGrandson hinüber gefahren sind, die Zehrung in der Gefangenschaft bezahlen sollen; aber für die Räumungder Kirche zu Monand sollen sie keine Strafe oder Zehrung bezahlen, da seitdem das Mehr ans die Seitedes Evangeliums gefallen und ihnen die Wahl freigestellt worden ist. t Zwischen dem alten Vicar vonNvonand und den Kirchgcnossen ist freundlich gemittclt worden, er habe die Rcchtskostcn zu bezahlen, die sngehabt haben, um ihn zur Erstattung der entführten Briese zu uöthigcn, da sie sich erboten, ihn für sinm'NDienst zu befriedigen; das sollen sie Hinwider thnn, nämlich die halbe Nutzung und das Corpus der PfrüuRauf einmal ausrichten, weil er sechs Monate gedient und die Gewahrsamen der Cur herausgegeben hat. Dan»sollen die Parteien verglichen sein. Die Boten wissen, wie dem Kirchherrn von St. Martin du Chasnv?im Namen beider Städte geschrieben ist, er möge dem Vertrag gemäß dem Prädicanten zu Pvonand jäh?' n1 Mt. Kernen und l Mt. Haber zukommen lassen, ßi. Denen von Pvonand hat man 2t) Florin als Vustcucr au ihre Brücke verordnet, die der Vogt ausrichten soll; wenn sie die Brücke ans beiden Seiten n>Brettern „verwanden", so soll er ihnen auch Ziegel geben, um dieselbe zu decken, i. Es sollen auchWappen beider Städte angebracht werden. Zt. Etiennc Prestre begehrt, daß man seinen Bruder, der cimvAcker pfandweise von ihm gezogen, anhalte, ihm die Ablösung zu gönnen, sobald er Geld bekomme. Der DUwird beauftragt, mit demselben zu reden; will er aber nicht gütlich entsprechen, so kann er dazu nicht geiw siwerden. I. Die Botschaft deren von Grandson stellt in langen? Vortrag die Bitte, sie bei ihren Freiheit^in Ehe- und Ausstcnrungssachen bleiben zu lassen und auch zu erlauben, daß sie auf ihre Güter Geld v»brechen. Darüber soll ans der nächsten Jahrrechnung zu Freiburg eine billige Ordnung gemacht wcrdev^des Zinses halb ist zu versuchen, ob sie die Satzung für Aelen annehmen wollen*), i»». Denen vonson ist gestattet, „noch zun? Jahr" (?) zwei Jahrmärkte zu halten; die ihnen gelegene,? Tage mögen ^bestimmen. >». Die Morel sollen bei ihren Güter,? ohne weitere Veladniß bleiben, da diejenigen, duPierre M. Geld vorgestreckt, wohl gewußt haben, daß er nichts Eigenes hat, und Jchan die Güter inncgeh" 'was aber vorher aufgelaufen, soll billig bezahlt werden. «». Dem Vogt zu Grandson ist befohlen, den v?'w

*) Das Citat gebe» wir wörtlich: „Nämlichen, wann einer gelts notdürftig, das, er sine gneter versetzen „löge also, das, ^so gelt uslichen will, so vil um das stnck, so im versetzt, gäbe billichcn, als das wert ist, und also verkoufe, doch >silösung."