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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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September 1532.

getrieben, und dasselbe in Schrift verfassen, um auf nächstem Tage desto gründlicher („stattlicher") Antwortgeben zu können. L>'. Da Bern auf dem Tage der Jahrrechuung zu Lauis den Antrag gestellt, das Z»Luggarus und an andern Orten liegende Geschütz zu theilen, so wollen die V Orte diese Theilung zu hinter-treibe» versuchen.*) I». Heimzubringen das Ansuchen Vogt Suter's in den Höfen, ihn für die Unkosten Z«entschädigen, die er mit etwa 26 Gefangenen im letzten Kriege gehabt, i. Der Landvogt im Thurgan selMeine Antwort ans das Schreiben der V Orte in Betreff des Mandats; ist ihm wirklich »och keines zugekonnncwwas man erfragen will, so sott ihm eines von Baden aus geschickt werden. Ii,. (Für Schwyz:) Die Rapper--'Wyler bitten um Rath wegen eines Spans mit Jost Kilchmcyer. Es wird ihnen gcrathen, jede Verpflichtungabzulehnen, und wenn er sich damit nicht zufrieden gebe, vor ihren Herren ihm Recht vorzuschlagen. R 1^'vSchwyz und Zug sollen das Gesuch der Brüder de Jnsnla um Aufnahme als Landleute an die Gemeindenbringen. »»». Da einer von Baar im Wirthshaus ans dem Aldis geäußert, es liegen 4000 oder 5000 Spanierzu Lucern, und die V Orte seien mit ihren Panncrn aufgebrochen, um Zürich auzngreifen, so wird Zugfohlen, den Lügner zu strafen, da es deßwegen beinahe zu einem Aufbruch gekommen. ». Jedes Ort, demetwas begegnet, mag einen Tag ausschreiben, den die andern Orte mit zwei bevollmächtigten Boten besuchensollen.

«». 1532, 27. August. Die Boten der V Orte schreiben an den Papst: Hercules Göldli trage vor-daß ihn Etliche an dem freien Genuß der Propstei zu Bischofzell beeinträchtigen wollen, und bitte, ihn be>S. Heiligkeit zu fördern. Da derselbe aus einem angesehenen Geschlecht entsprossen und als gelehrt undtüchtig bekannt sei, so wolle man sich gerne für ihn verwenden und bitte daher zum demüthigsten, dcnsclluvfür empfohlen zu halten und mit den Personen, die ihn behindern wollen, zn verschaffen, daß sie ihn in Nulp

lassen, !c. Stiftsarchio Lucern (Concept).

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SolothlMl. 1533, Anfang September.

Staatsarchiv Bern: Instructionen v. issn.

Peter im Hag hat als Bote von Bern zu eröffnen, es erfahre gerüchtweise, daß Solothurn vorhabe, mallen seinen Gebieten, auch Ivo Bern die hohen Gerichte besitze, die Messe wieder auszurichten, und zwar dun)Mittel der List; man glaube zwar nicht an diese Absicht, wolle dies aber doch nicht verbergen und dabei Zvbedenken geben, daß solches den vereinbarten Abschieden gänzlich zuwider wäre, und besonders der ausdrücklich^Zusage, die Gemeinden nngedrängt bei dem bleiben zu lasse», ivas sie ermehrt hätten. Wenn Solothurnwirklich einen solchen Vorsatz gefaßt, so möge es davon abstehen, im andern Falle sich das niemals vornehuuU-und zum dringlichsten werde es ersucht, die Gemeinden in den hohen Gerichten Berns deßhalb »»angefacht

*) Der Abschied sagt sehr bezeichnend: „Sol jedes Ort (wo es sich begeb, das; von solichcr tcilnng red gehaltenußzug suochen, damit solich geschütz nit geteilt, sunders by einandern belibe, und nit einhällig sin, daß man es nit teilen wodann so die übrigen Oerter fachen wurden, daß wir einhälliklich es nit teilen, wölten fle es vitlicht erst wällen teilen änd uübermcren:c."