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August 1532.
beschlossen, dos Schirmverhältniß zu erneuern, mich einen Vogt zu geben, der mit einer Botschaft dahin geführtweiden soll, welche denen von P. anzuzeigen hätte, dag Frciburg Schirmherr sei („die schirmung habe"). AlsVogt ist Pnvillard verordnet, von den Nöthen, den Scchszig und den Bnrgcrn hals Boten) Humbcrt (vonPerroman), Vögeli, Nir, Ammann; der Stadtschrciber; H. Curbrc, Jacob und Hans Schncwli.
4) Die Anwälte von Petcrlingcn legen eine von dem Convent besiegelte Vollmacht vor, den Schirmbriefin der besten Form zu erneuern.
5) Es folgt auf der Rückseite die Abschrift des alten Schirmbriefes (v. lloouml ckiMuiutlqus cku Qauwn<lo?rldc>ur^, I. p. 10), und die Notiz: „DeS haben minc Herren ein vidimus undcr einer statt Solotornbcivarnng ufriehlen lassen." (Dieser Vidimus, dd. Dienstag vor St. Bartholomäus (20. Aug.), findet sich n"K. A. Freiburg iin Urknndenfach P aycr u c).
k) Die Instruction der Frc Iburg er Votschaft (Bd. II. 521,) ist nur eine breitere Ausführung desEintrags im Nathsbuch.
7) lieber die Erneuerung des Schirnisvcrhältnisses wurde eine französische Urkunde ausgefertigt unter demDatum Vigilia Assumptionis U. Franc» (14. Aug.) Da es nicht »öthig erscheint, den Wortlaut mitzuthcilcn,so füge» wir ans derselben noch einige ergänzende Bemerkungen bei. Als Gesandte der Abtei sind genanntJehan Robert, Canzler und Protonotar, und Laurent Vuillcrmin, Religiöser; nach Einschaltung des Tcrtcsvon 1225 sind die Glieder des Convents aufgezählt, außer den eben erwähnten Jehan des Ehollcts, Prior vonVertnege (?), Jehan Chcvrod, Decan und Baccal. der'Theologie, Claude de Mont, Seeretair, Frausois Tin-tcncl,, Almosucr, Magister der Künste, Nicod Fasan, Sänger, Georges de Limon, Pierre Nibley, Claude Mailkans,Jehan Perriu, Novize. Die Siegel FrciburgS und der Abtei sind leidlich erhalten.
744.
LlltMl. 1532, 17. August (Samstag nach Assumptiouis Maria).
Stt^atöarchiv ^ucern: Attgeiu. Abschiede I. 8, f. 4»3.
Tag der V Orte.
tt. In Betreff der wälschcn Miinzcu hat mau vereinbart, es dürfen und sollen angenommen werden du'guten alten dicken Plaparte, Marccller, Julier, Carlin, die uralten Fünfschillinger, die alten Rößler, die alle'"böhmischen und mailändischen Kreuzer, die alten Mantuancr Münzen, ebenso die alten Ferrarischen, n"dsavoyischen dicken Plaparte; verboten sind dagegen die Zehnschillinge und die neuen Fünfschillinge, dieKästner und Basten, die der Herzog von Mailand geschlagen, die neuen Roscher, überhaupt alle andern vbennicht genannten wälschen Münzen. Wer solche schlechte wälsche Münzen herausbringt und ausgibt, soll ohmVerzug verhaftet und an Leib und Gut bestraft werden, ohne Schonung und ohne Unterschied des Orlro>Die Chnrerbasten werden um einen Angster hernntergesestt, so daß sie nunmehr 17 Angster gelten soll^'I». Auf die Nachricht, daß Zürich zu Dietikon „wider den Nathschlag und das Mehr" (?) gehandelt,beschlossen, dies heimzubringen, um auf nächstem Tag zu Baden mit Zürich ernstlich darüber zu reden.weiß auch jeder Bote, was an Zürich in Betreff des Herrn von Lunkhofen, des Altars zu Dietikon und de.neuen Mandats geschrieben worden, und wie man darüber Antwort gefordert hat. «I. Da der Prediger Z"Schwanden im Glarnerland für seine ungeschickten Predigten nur um 10 Pfd. gestraft worden, während »wneinen solchen Gotteslästerer, der so gröblich wider den neuen Frieden gehandelt, an Leib und Leben halb'