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fcld, eine Brücke über den Rhein zn bauen, was aber die von Ragatz nicht zugeben wallen. Jeder Thcilwill nun seine Gründe zn Tagen schriftlich übergeben. Es lvird Kundschaft eingenommen über gewisseAenszerungcn des ttntcrtwgtcs zn Ragatz*). Darüber haben die Voten nicht weiter eintreten wolle», sonderndie Sache in den Abschied genommen, um auf dem nächsten Tage zn Baden Antwort z» geben. Es wirdjedoch einstweilen der Untervogt im Amte eingestellt. I. Licnhard Gantner von Ragatz wird (um 5 Gld')gestraft, weil er gesagt, reines Wasser sei hinlänglich zur Taufe; wenn er Kinder hätte und sie im Namendes Vaters, des Sohnes und des hl. Geistes getauft würden, so wäre es ihm genug. Auch seine Frau wird(um 1'/z Gld.) gebüßt, da sie gesagt: Der Priester, welcher zu Ragatz Messe lese, predige Lügen und trcilnGaukelei, is». Jeder Bote kann berichten, was in Betreff des Träyers und des Predigers zn Flnms vc»handelt und was dem Vogt deßwegen aufgetragen worden. Zürich hat jedoch nicht dazu eingewilligt'i». Es wird in der ganzen Landschaft ein Verbot erlassen, daß niemand weder den Landvogt noch andereAmtleute früherer Handlungen wegen hassen oder anfeinden solle, bei Strafe an Leib und Gut. «»»werden noch viele andere Geschäfte behandelt, worüber die Boten mündlich berichten können. Es sind jrdmhalle in einem Abschied verzeichnet und (dieser) dem Landvogt zur Aufbewahrung übergeben worden. V»der Zoller von Atzmoos, der am Scholberg an der Rheinfähre den Zoll bezieht, sein Amt aufgeben will, weitder Vogt oder der Zoller von Vaduz ihm Eintrag thne, indem er ans der Eidgenossen Gebiet Zoll beziehe, s"wird dies in den Abschied genommen, um es unverzüglich ans Tagen zn verhandeln und an den Grafen von SulZ,als Herrn zn Vadutz, deßhalb zu schreiben, «z. Hr. Oswald Cordell wird um 4 Gld. bestraft, weil er wid^'die Segnung der Taufe geredet, i. Es soll ans dem Tage zu Baden beantragt werden, an die III Bündezu schreiben, das; sie ihre Prediger, welche an der Grenze von Sargans wohnen, anhalten, die Priest^',welche Messe lesen, nicht zu lästern oder z» verketzern; namentlich soll der Bote von Lucern hiesen Ärti ^nicht vergessen, da er der Eile wegen nicht in alle Abschiede gekommen ist. «. Dietrich Göll von Flui»»-der Einem seine Frau aus dem Lande entführt hat, ist um 35 Gnlden bestraft, woran er bereitsgegeben, t. Luci Mentler zu Mels ist zu 10 Pfund Heller Buße verfällt; er hat nämlich demjenigeU'der den Sand „zum Altar" (zn dessen Bau) gefahren, vorgeworfen, er handle damit wider die gmG'Gemeinde, i». Andres Schwickli und „Ober Heinrich Gcs" (?) haben sich gleich vergangen, erhalten "»0dieselbe Strafe, v. Jeder Bote hat 10 Gld. alte Münze zum Lohn und für Zehrung erhalten,Knecht 2 Gld. Münze. Hv. Die Boten sind damit einverstanden („zuofriden") gewesen, daß jedermannbei dem Seinen bleibe, wie der Landfriede besagt; sie haben auch mit dem Landvogt und dem SchuÄll'^'Kramer geredet, daß sie einander beholfen seien, damit jeder nach seinem Gefallen bei dem Gotteswort adctbei der Messe bleiben könne; auch sollen sie jeden Theil bei seinem Rechte schirmen, nichts hinter cina»d^handeln und beiderseits nach Frieden und Ruhe trachten; wo es nöthig sei, mögen sie Prädicanten »derMcßpfaffen annehmen lassen laut des Landfriedens; auch können die Pfründen nach Anzahl dergetheilt werden, x, Schwhz und Glarus begehren Antwort und eine Uebereinknnft „des Fahrs" wcgc»,
j gl., sind iro siben; zwen hend zalt." 2. „Item Plnci Meli hat ;uo einer fronten gredt. do st) zur mess hatwett, daß dn mit bloßem ars nebent dem pfasfe» nff dem altar säßist, nnd derglichcn me hat (er) gere t. ^annnnmb rv gl. minder viij batzc», hat er zalt." — „Me von Rappen (?) weißt jeder bott ze sagen.
*) Die im Original erwähnten Acußerungen erscheinen unverständlich und jedenfalls nicht besonders verfangli), 'Suspensivbeschluß erkläre» dürfte.