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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mm 1532.

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723.

SlU'gMlS. 1532, 31. Mai.

Staatsarchiv Lueern: Alldem. Abschiede I. 2. s. 414. Staatsarchiv Asirich: Abschiede Bd. 11, f. 281

Gesandte: Zürich. (Hauptmann Heinrich Rahn). (Die andern nicht bekannt).

> tt. Auf die Anzeige des Landvogtes, daß Einige den ZollVerfahren" (umgehen), werden Maßregelnfliegen ergriffen. I». Der Prediger zu Mels, Fridolin Brunuer, hat nach eingenommenen Verhören gepredigt:' ^a Ehristus mit Leib und Seele gen Himmel gefahren und bis zum jüngsten Tage nicht wieder herab-"»ne, so Frisch noch Blut im Brot und Wein sein. 2. Er hat die Beichte angefochten,

^ »Dhrenbcichtc" genannt und dabei gesagt, alle Menschen, Jung und Alt, Frauen und Männer, seien> er. 3. Mancher, er wolle im Glauben seiner Väter leben und sterben und auch mit ihnen

n, b>eun dieselben verloren seien; er aber sage darüber, die Altvordern habendas" unwissentlich geglaubt,>hre Unwissenheit werde ihnen von Gott nicht zur Verdammnis; angerechnet; aber jetzt, da das Licht an-°chen, könne sich damit niemand vor Gott verantworten. 4. Es wird erkannt, er solle einen Eid schwören,^'^t «cht Tagen das Land zu verlassen nnd ohne Bewilligung nicht mehr zurückzukehren, zudem als Bußeonf St. Verenentag (l. Sept.) zu entrichten, oder 15 Gl., wenn er sogleich bezahlt. t. Casparlkm^ "ud^Sebastian Saxcr haben thätlich den Frieden gebrochen; was darüber verfügt ist, wissen die Boten,wird^ ^ ^ er gegeben; Bastian um 2 Gld.; auch bezahlt). «I. Hans Madlener

her ^ ^ gebüßt, da er gegen den Landfrieden gehandelt. (Er hat nämlich geredet, wer ihn bei denk'u Erzböscwicht; nnd Hr. Flori(n) müsse innert zehn Tagen wieder predigen nnd im Pfarr-lanu ^ ^ ^ Batzen. Hat bezahlt), v. Hans Thöni (von Ragatz), der sich geäußert,

u»t/^ sei ihm eine gute Taufe, wird um 5 Gl. gebüßt (oder soll fünf Tage und Nächte bei Wasser

k Gl^^ Thurm liegen; 1 Gl. wird ihm jedoch nachgelassen), t. Konrad Kluscr zu Ragatz wird um( Bn ^ geredet, man habe den Frieden gebrochen, denn man brauche die Glocken zur Ganklerei

«Iis ^ Z"U"). U. In Betreff des Predigers zu Ragatz, der laut der zu Sargnns liegenden KundschaftenNnckt^^^^ Weise gegen den Landfrieden gepredigt hat*), wird beschlossen: Er soll einen Tag nnd eine9l>id ^^tngniß liegen und dann bis ans weitem Bescheid das Land verlassen, ii. Es sind auch nochllele worden wegen Vergehen gegen den Landfrieden, was der auf dem Schloß z» Sargans niedcr-

^ ^ Abschi^ näher ausweist.**) i. Jeder Bote soll Bericht erstatten über das Begehren deren von Mayen-

2. Christ,^", ^"'chcr Abschied gibt den Inhalt der Kundschaft: Er hat gepredigt, 1. das alte Testament gelte nichts mehr.

Tasse»- 'r, diejenige» nicht gebore», die ans die «Zeremonien des A. T., die man eben jetzt brauche, als Altarröcke, geweihtes

4. die Kirchcnzicrdcn, halte»! 3- die das jetzt klare Gotteswort nicht annehmen, seien Böcke, ja Hunde nnd Säue:

anderes >"eh" St. Petrus nnd andere Heilige können für »ns nicht bitte»! es sei ans sie kein Trost ;n setzen. Und viel

I. dieses allgemeinen Artikels gibt der Zürcher Abschied folgende Sätze:

' ein etliche zno Ragatz, so einen Priester mit schmächlichcn Worten nnd plären angeschrniven hend, ist jeder gestraft mnb