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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Oetober 1531.

4) 1531, 29. September. Bern im die Schicdboten. (Obigem jllt. 21 ungefähr gleichförmig), mit demZusah, daß sie ersucht werden, den Brief aufrechtzuhalten und gegen Unbill zu schützen. m. n>. wo.

5) 1531, 39. September, Aarnu. Thomas Blarcr und Sebastian Geißberg an BM. und Rath inConstanz. Bericht über die Unterhandlungen der Schiedlcnte. Da die Antworten der Parteien ganz ungleichlauten, sodnß man sie derzeit zu vereinbaren nicht hoffen könne, so habe man noch einen Weg versucht und de»(neuen) Borschlag den Botschaften von Zürich, Bern, Basel, Schaffhansen, St. Gallen, Mühlhauscn und Vieleröffnet; die von Zürich, Bern und Basel haben sich bewegen lassen, denselben persönlich an ihre Obern ZUbringen, in der Hoffnung, daß er angenommen und in der gesetzten Frist der Span verglichen werde. Alanerwarte nun die Antwort (der drei Städte) hier. Stadtarchiv Co»s,a»z.

621.

AlMUl. 1531, 3. Oetober.

Staatsarchiv Zürich: Acten II. Cnppelerkrieg.

Die Gesandten van Bern, Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Müh Ihausen und Bielschreiben an Zürich: Was bisher durch die Mitbürger (von Straßburg?) als Schiedboten gehandelt worden,werden theils die Boten berichtet, thcils der letzte Abschied gezeigt haben. Inzwischen seien etliche Boten nachHause geritten, um Befehle einzuholen, andere haben es mit Schreiben ausgerichtet; nun seien am Montag(2. Oct.) wieder alle hier angekommen und alle Burgerstädte in ihrer Antwort über den Anstand einhellig, miteinziger Ausnahme Zürichs; diese Trennung habe man den Schiedlenten nicht zu spüren geben wollen; weilaber die Boten keine weitern Vollmachten besitzen, so habe man sie dringend ersucht, dies heimzuschreiben; deß-gleichen ermahne man hieniit Zürich auf das allerhöchste und crnstlichste, die Sache wohl zu bedenken und zuerwägen, was für alle Theile daraus entstehen könnte; seinen Boten habe man schon genugsam erklärt, auswas für Ursachen man so handeln müsse; darum bitte man es, sich hierin nicht von allen übrigen Burger-städten abzusöndern; denn sollte dieses Schreiben nicht fruchtbar sein, so hätte man Befehl, persönlich zu er-scheinen, woraus dann jedermann eine MißHelligkeit spüren könnte, was Allen Nachtheil brachte, indem derKrieg nicht ausbleiben würde, der den Obern jetzt gar nicht gelegen wäre. Hienach bitte man Zürich . . . uwzustimmende unverzügliche Antwort durch seine Gesandten. . .

622.

Kucei'll. 1531, 3. Oetober (Dienstag nach Leodegarii).

Staatsarchiv Lucern: Acten Neligionshnndel.

Tag der V Orte.

1. Gesandte von Freiburg, Solothnrn, Straßburg und Constanz bringen vor, sie seien mit Ver-mitt lungsvorschlägen abgefertigt und begehren dringend, daß man dieselben annehme; sie enthalten namentlicheinen Anstand bis Ostern, die Aufhebung der Proviantsperre und ein Verbot gegen Schmähungen. 2. Ant-