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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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September 1531.

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stehen bewegen zu können. Deßholb ist ein Tag »ach Aarnn bestimmt, so nämlich, daß die ersten Boten, diedahin kommen, die andern erwarten, nnd man je nach Befund sich weiter entschließen soll. In die Länder sindverordnet der Seckelmcister von Freibnrg (Peter Tossis), der Ammann von Appenzell nnd Seckelmeister (NiklnnS)von Wengi; nach Basel der" Ammann von Glarus, (Hans Stnder) von Freibnrg, dl. dl. von Appenzell nndThomas Schmid von Solothnrn.

Das an die V Orte gerichtete Schreiben, dd. Sanistag nach Eraltationis Crucis (16. September), ent-spricht den obigen Andentnngen, kündigt ans Sonntag Abend eine Botschaft an nnd begehrt daher, daß die Botender V Orte in Lncern beisammen bleiben; auch meldet es, daß gleichzeitig eine Abordnung an die beiden Städte

wevde. ^"^ni: Ungebundene Abschiede.

MI.

Dusel. 1531, 16. September (Samstag:c.).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. >>, r. >50. Kantonsarchiv Schaffhaasc»: Abschiede. Stadtarchiv Konstanz.

Gesandte: Bern. (Hans Franz Nagelt; Peter im Hag). Schaffhansen. (Znnftineister Schwarz?),^»stonz. (Thomas Vlarer; Bastian Geißberg). (Die andern nicht bekannt).

i»» 1. Dieser Tag wnrdc durch den Rath der Stadt Straßbnrg beschrieben wegen der Zwietracht, dieMischen den Städten Zürich nnd Bern und ihren Mithaften Allerseits nnd den V Orten Lncern :c. ander-d't» nns Anlaß einiger Schmähreden nnd ehrverletzendcn Worte obwaltet, die jenen nnd allen ihren Ner-"""dten, die das lanterc Wort Gottes nnd die ebangelische Lehre angenommen, von einigen Personen ans den^nannten Orten zugelegt worden sind. 2. Es weiß mm jeder Bote zu berichten, wie freundlich die Gesandtend">> Straßbnrg vor thätlichcn Handlungen gewarnt haben, da in diesen schwierigen und gefährlichen Zeit-umständen sich überhaupt jedermann vor Krieg hüten müsse, nnd namentlich in der Eidgenossenschaft dadurchUinnslöschlichcr Haß erweckt würde, vielleicht gar die Zerstörung derselben zu gewärtigen wäre, da bekanntlich" deutschen nnd watschen Landen Kriegsrüstnngen vor sich gehen, deren Zweck niemand angeben könne, nach^U'n ober zu vcrmuthen sei, daß andere Fürsten »nd Herren, sobald die Eidgenossen sich thütlich entzweiten' >n Krieg verwickelten, ihrerseits Jrrnngen hervorrufen möchten, was nicht mir den Eidgenossen zum Nach-dienen, sondern mich allen klebrigen, die das Wort Gottes noch anzunehmen geneigt wären oder es schon^stmn hätten, erheblichenAnstoß" geben würde. 3. Zudem sei es für jedermann und besonders für Christ-u'bigeabscheulich" zu hören, daß man seinen Ncbenchristen Proviant nnd Leibesnnhrnng abstricke, indemdjx ^ Thäter und Strafbaren, sonder vielmehr die alten, betagten, kranken nnd schwachen Leute,

^ ^'"dbetterinnen, die schwangeren Frauen, die gcborncn »nd nngebornen Kinder, mich diejenigen, denen dasHerzen leid sei, bestraft würden. 4. Dcßhalb begehren die Gesandte», daß man sich zur För-ste»?^ ^ Gottes gutwillig finden lasse, die Sperre aufzuheben nnd den V Orten zu gestatten, wenig-^ dasjenige einzuführen, was sie außerhalb der Eidgenossenschaft in ihren Kosten holen würden, nnd anderedsi^' ^uckM, damit die Schuldigen bestraft werden möchten; alles mit mehrcrn Worten. 5. Weil aberlchlo^^'" Zürich und Bern keine Bollmacht gehabt, hierin etwas nachzulassen, da ihre Obern den Ab-lösen h"den sie dies hinter sich an ihre Herren zu bringen angenommen, samtden Mitteln",'^ dieselben vorgeschlagen würden. 6. Dabei haben die Gesandten von Straßbnrg ferner angebracht, daß