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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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September 1531.

werde keinen Anstoß hoben, wird er (doch) ersucht, dos zum schleunigsten on sie z» bringen, domit inon sichrechtzeitig dercinboren könne, dem Anschlog der V Orte ouf die Reich zu begegnen. I. Do die twn Bodenüber den (evangelischen) Glauben übel reden, den Proviant auf Sulz(?) durchgehen lassen und einen Bürgeranfechten, der einem Bremgartner Anken zu kaufen gegeben, so ist Zürich gesonnen, ihnen die Bodenfohrtund feilen Kauf abzuschlagen. Das will der Bote von Bern heimbringen; wollen seine Obern dos Gleichethun, so sollen sie es unverzüglich an Zürich schreiben. Die Boten von Zürich wollen sich dieses Aufschubnicht beladen, sondern für ihre Herren freie Hand behalten. >!». Des (von Zürich vorgeschlagenen) Druckeshalb ist Bern der Meinung, derselbe sei wohl geschickt genug verfaßt; allein aus vielerlei Gründen sollte ernoch nicht ausgehen; denn es sei zu besorgen, daß er ebenso wohl als -den Freunden den Widerwärtigen zu°käme, die an unserer Zwietracht nur Freude haben würden. Da (hingegen) die übrigen (Städte) gut bedüukt,daß durch den Druck oder anderswie die Verunglimpfung (gegen die Evangelischen) abgelehnt werde, so »mgZürich hierin nach Gutftnden handeln, i». Ueber das von Straßburg empfohlene Verständniß mit denStädten eunet Sees wird gerathen, den Straßbnrgern zu schreiben, sie könnten sich mit denselben vorläufigunterreden und in Erfahrung bringen, ob sie sich den (Artikeln) des schmolkaldischen Bundes anschließen würden,dafür wäre ein Tag nach Konstanz anzuberaumen, doch nur auf Hintersichbringen. Hiezu hat Zürich st^Meingewilligt; Bern soll seine Ansicht nach Zürich schreiben, das dann Basel benachrichtigen wird; wenn (bw'drei Städte), wie man voraussetzt, zustimmen, so soll Basel die von Straßburg ersuchen, eine Tagleistunganzuordnen, da doch alle es für gut und ersprießlich ansehen.

e II aus dem Basier Abschied, der daneben noch I»ll hat. Solothurn hat nur II» und «; im Fre>-bnrger Exemplar fehlt «I, dem Schaffhanser i, n; <1 ist anders redigirt.

Der bei Bullingcr, III. 57, 58 gedruckteAbschied" enthält nur ix (in wesentlich veränderter Fassung),1t>, v, ix und weicht in allen Artikeln mehr oder weniger von dem originalen Wortlaut ab, was die Vermuthnngerweckt, daß diese Aendemngen von dein genannten Autor herrühren.

Zu ix. 1) 1531, 4. September. Bern an Scckelmcistcr Tillmann. Zusendung der den Schiedbotenvon den drei Orten gegebenen Antwort, die auch Zürich mitgetheilt werde, damit man ansdiesem Tage" destobesser zu handeln wisse.

2) 1531, 4. September. Dasselbe an Zürich. Mittheilnng derselben Erklärung, damit Zürich den ander»Boten entsprechende Antwort geben könne. St. A. B-r»-. Tmssch Miss. r.

Zu ist zu beachten die Basler Instruction, die wir in den wesentlichen Stellen wörtlich geben!

... 1.Erstlich, daß uns zuo diser zit vilerlep ongcnschinlichen Ursachen nit für gnot ansechen welle,daß wir mit den v Orten durch Hinderung der profant zuo cinichem krieg kömcn. Dicwpl wir aber in derHandlung durch die schidlüt so wit gebracht, daß wir zuo nachlassung der profant den v Orten, diewrst st)ganz beharlich in dheine mittel verwilligt, one nachreden und gespött nit komm mögen, dann dardnrch die v O>in größere mnotwilligkeit gebracht wurden; damit aber je krieg und bluotvcrgießen verhüetet, so wellt uns Z»odiser zit für gnot ansechen, daß man inen recht die profant widerumb zuoließe, doch mit der heitern crlüternng,man hinfür dheinen tag mer mit inen bsuochen und alle die, so inen verwandt und uns von wegen "Nst»"gloubens geschwächt, so sy uns in unseren oberkciten wurden, daß man dann die der gepür nach strafen so ^

2.Zum andern, daß (man?) ctivan heimliche Personen verordnete, die mit etlichen schidbotten, als nainstchdenen von Glarus, vcrtruwter wisc redte» und inen um nierer fridcns willen, und damit wir inen die prost». dester glimpflicher und mit mer unsers fürstands und ruoms widerum zuoließcn, nnlcitnng geben, daß st) ^schidbotten frig für sich selb diser Handlung iij oder vier monat lang ein nfschnob geben, darb») erkannten, bastdie Burgerstctt inen, den v Orten, mitler zit widerumb die profant znoließen, und damit die Burgerstett, dien»