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August 1531.
Die V Orte möchten an ihnen nichts zürnen; denn sie handeln im Auftrag (ihrer Obern); sie bitten auch,daß man nichts unternehme, bis sie in Zürich und Bern gewesen, wo sie nochmals dafür arbeiten wolle»,daß der Verkehr wieder aufgethan werde; dann wollen sie einen Tag gemeiner Eidgenossen ansetzen, den zubesuchen sie die V Orte zum höchsten bitten. 4. Dabei ziehen die Schicdlente an, wie Schwyz in eines seinerSchlösser eine Besatzung gelegt mit dem Auftrag, alles in Beschlag zu nehmen, was von Zürich oder Weese»her vorüberfahre; sie begehren, daß Schwyz davon abstehe und nichts Feindseliges beginne. 5. Darauf wirdihnen geantwortet, man habe (nur) ihnen zu lieb so lang getagt, aber so wenig erreicht, daß man dessen müde st»und keinen (gemeinen) Tag mehr besuchen wolle, es wäre denn daß sie Zürich und Bern bewögen, die V Ortebei ihrem (Rechts-) Vorschlag bleiben und ihnen den Proviant wieder zugehen zu lassen; dann werde man halte»,was man zugesagt habe. Nochmals begehre man die Antwort der Schiedorte zu kennen, um sich darnachrichten zu können. Des Zusatzes halb lasse man es bei dem Geschehenen bleiben, da Schwyz wohl befugtsei, auf seinem Gebiet betretene Güter um Geld zu seinen Händen zu nehmen. 6. Hierauf eröffnen dieSchiedboten ihre Instructionen. Die von Freibnrg sagen, sie seien beauftragt, Zürich und Bern zu bitte»und zu ermahnen gemäß dem mitgebrachten Mahnbrief, die V Orte bei dem Recht und den Bünden bleibe»zu lassen und die Sperre aufzuheben; thäten sie es nicht, so hätten sie von Freiburg keine Hülfe zu erwarte»,denn es werde nichts gegen die handeln, welche Recht begehren; da (nun aber) der Ursprung des Zwistenicht im Glauben liege, sondern in den Schmähworten, so glaube es hiemit den Bünden und dem Burgrechlcgenug zu thun. Solothurn erklärt, es habe bisher alles angewendet, um Frieden und Einigkeit herzustelle»,das wolle es auch ferner thnn und dafür keine Mühe sparen; da es auch van Bern ersucht worden, so könne e?sich nicht weiter einlassen; denn wo es einer Partei „zusagte", würde es als parteiisch betrachtet. Appe»'zell: Weil es kraft der Bünde der einen Partei so viel als der andern schuldig sei, so könne es keiner Bei-stand versprechen. 7. Nach Anhörung dieser Antworten beschließen die V Orte, die Boten von Freiburg„harinzuonemen" und weitem Befehlen nachzufragen, da Freibnrg vermöge des Burgrechts mehr schuldigweil aber die Boten keine andern Vollmachten haben, so wird verabredet, eine Botschaft dahin zu schicken, »»'Freibnrg an seine frühere Zusage zu erinnern und kraft des Burgrechts zu mahnen, indem der Span »»^der Schmtttzworte, sondern des Glaubens wegen entstanden sei.
I». 1531, 28. August (Montag vor Verene). Propst und Capitel von Zurzach au die Boten derV Orte in Luccrn. Auf dem Tag zu Bremgarten (Nr. 582 ?) haben die V Orte die Erlaubnis; crtheilt, »»fdie niederen Gerichte zu Kndelburg 460 Gl. von Graf Rudolf von Sulz zu entlehnen; das sei bereitsschchen; aber der Graf verlange für den Brief das Siegel des Landvogtes zu Baden und zugleich dasjenige'der Stift; weil nun dieses in der Sacristei zu Zurzach verschlossen sei und die Schlüssel bei dem Laudvuistliegen, der dasselbe ohne Befehl der V Orte nicht herausnehmen wolle, so bitte man, demselben die e»6sprechenden Weisungen zu geben, damit er das Siegel nach Gebrauch wieder verschließe oder zu seinen H»»d^nehme, und („uns") „den armen Priestern" geholfen werde, :c. St. A. «m-m: A. Z»rz°ch.
v. Am 31. August verordneten die V Orte den Baptist de Jnsula zu dem (Bischof von Veroli), »>»demselben über die letzte Verhandlung mit den Schiedbotcn Bericht zu erstatten und die vorgeschlagenengleichsartikel kundzumachen. Mit Rücksicht auf die seit drei Monaten bestandene Sperre, die das Volk >»große Noth gebracht habe, sodass, wenn nicht baldige Abhülfe geschafft werden könnte, die Absichten der Gcg»^vielleicht durchdringen würden, bitten nun die Boten um kräftige Fürsprache bei dem Papst, damit derselbe