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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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August 1531.

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^ Mt., Wein 388 S. 2 Vtl. 2'/z., Geld 4306 Pfd. 1 Schl. 3 Hlr. (>vas sie selbst baar bezogenWen). Ausgaben: Kernen 1402 Mt. 2 Vtl. 3 Vlg. 1 Drt., Roggen 574 Mt. 2 Vtl. 2'/, Vlg.Schmalsaat 4 Mt.. Gerste 7 Mt., Hnber 280 Mir. 2 Mt. 3 Vlg.. Wein 274 S. 3 Vtl. 1 '/z.', Geld4200 Pfd. 1 Schl. 3 Hlr. An hier nicht verrechneten Ncstnnzcn hnt das Kloster zu fordern: Kernen 5551 Vtl. -/z Vlg. 2'/z Drt. und -/« von '/« Drt., Roggen 499 Mt. 2 Vtl. 2 Vlg. '/- Drt.. Filsen3 Mir. 2 Vtl., Hnber 121 Mir. 1 Mt. 2 Vtl. 1 Vlg. 2 Drt.. Schmnlsnnt 6 Mtr. 2 Vtl. 3 Vlg. 2 Drt.,Aein Ii S. 3 Vtl. 6., Geld 2814 Pfd. 8 Schl. 5 Hlr. I». Es weiß jeder Bote, dnß für die^losterrechnnngen ungleiche Termine eingeholten werde», hier St. Ulrichs Tng (4. Juli), dort St. Jncobs"Og (25. Juli), nnderswo Weihnnchten und nn etlichen Orten gor kein Ziel, wns die Abnnhme der Rechnungohr erschwert. Deßhnlb wird für gut ernchtet, dost künftig olle Rechnungen je nnf St. Johannis des Täufers' 'k»d (23. Juni) abgeschlossen, und gleich ein neues Buch für das nächste Jahr angefangen und hiemit die^hcrige Verwirrung verhütet werde, v. Ferner ist heimzubringen, daß die Klöster über ihre Gülten undo4r keine Urbare haben, während die dringende Nothdurft erheischt, daß solche beförderlich mit aller Ge-uanigkeit hergestellt werden, sodaß jedes Kloster und der Obervogt eine Abschrift besäße, und ein alle Klösterfassendes sogenanntes schlafendes Urbar samt ihren Briefen zu Händen der Eidgenossen (irgendwo) nieder-bogt würde. «I. Ucber die allenthalben gefundenen Mißbränche wissen die Boten auch zn berichten; über^cn Abstellung soll nun berathschlagt werden. Jeder Bote hat eine Abschrift des zu Tobel empfangenenSchreibens von dem dortigen Commenthnr,jetzt zu Fcldbach" (Feldlirch!). t. Wie etliche Schaffner, Acbtissinnen^ Prädicanten von den Klöstern Competcnzen oder Leibgedingc fordern, die aus den Klöstern getretenen (Frauen)^ s>ch verehlicht haben, das Gleiche begehren, und namentlich der Ehemann der Tencherin von Fcldbach, die^4 Hinterlassung eines ehelichen Kindes gestorben ist, die Herausgabe des von ihr Eingebrachten für dasbeansprucht, wird in den Abschied genommen, um weiter darüber Rath zn Pflegen. K. Es wird auch^h>g sein zu bestimmen, wie viel jedes Kloster an die 300 Gulden beitragen soll, die für den Landvogtdie sechs «nf Schulen verordneten Knaben angewiesen sind. Ze. Da der Decan zn Krcuzlingcn zeigt,^ Ihm der Abt viel Korn, Haber und Geld über See ins Kloster geschickt, und deßwegen bittet, dafürdez^i liefern zu dürfen, so wird das in den Abschied genommen, i. Jeder Bote kennt das Begehren

^ Ellies zu Gottlicben, den Wein, der dem Bischof gehöre, auf die Pfalz nach Constanz zu schaffen, indem»^^clben sonst nicht wohllegen" könne, und die Bauern dann desto weniger anfrührisch wären; das hatbewilligt in der Meinung, daß der Wein dort ferner im Verbot bleiben soll. Dagegen hat man' Peches Gesuch betreffend Korn noch abgewiesen, um es zuerst heimzubringen. Ii. Dergleichen wird das Be-in ^ Bischofs, etwa vier Ladungen Holz ans seinen Wäldern bei Güttingen über den See zn führen,m Abschied genommen. I. Die Frauen von Feldbach klagen über den schweren Kosten, den ihnen der^ icant verursache, obwohl dieser nicht nöthig sei, dasie" wohl nach Steckborn zur Predigt gehen könnten.^ ' '^m>s Cggcr von Franenfeld, der lange Zeit als Landgcrichtsknecht gedient, jetzt aber alt und gebrechlichKl /^^wd") geworden ist, legt einen zn Baden erhaltenen Abschied der X Orte vor, daß er ans den>i'd Sutern zu versehen sei, und bittet, auf seine Armut und seine und seines Vaters Dienste Rücksicht zu^"^uf Hot man ihm ein Lcibgcding verordnet, bestehend ans 6 Mütt Kernen jährlich, ans demAm! "obst 2 Saum Wein und 4 Gl. ans dem Kloster zu Jltingen. Da Zürich gemäß dem

z ^'""n Obervogt für die Klöster erwählt hat, so ist für nöthig erachtet, ihn zu solchem Amt schwörenund dafür eine Eidesformel aufgesetzt, die er und seine Nachfolger zu beschwören haben. «». Es ist