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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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August 1531.

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1. Es haben die königlichen und andere Schiedboten auf diese»! Tage mit den Eidgenossen vonZürichnd Bern und ihren Mithaften und denen von den V Orten ihrer Späne wegen viel und mancherlei^ handeln und z» Mitteln versucht. Da crstcre in die gestellten Artikel gewilligt haben, letztere aber nichtaranf eintreten wollen, so hat man sich veranlaßt gesehen, alle Stege und Wege zu suchen, um ihnen die-^be» als annehmbar zu belieben und damit den Frieden herzustellen. Nach langem Hin- und Hcrrathen und" erlegen hat man endlich darin einen Ausweg gefunden, das; eine Erläuterung des dritten Artikels borge-"a»unen würde, und demzufolge einen kleinen Artikel aufgesetzt und den V Orten vorgelegt, den sie samt den^ugcn (5) jhre Herren zu bringen bewilligt haben, so daß man hofft, es könne dadurch die Annahme"ber Artikel erlangt werden. Dieser (neue) Artikel lautet wie folgt:

^') »Zum sechsten und leisten, dtvyl der dritt artikel (der) obgeschribnen vermag, daß unsere Eidt-^ssen nun den fünf Orten das alt und uüw testament in iren landen und gepieten uugfecht und ungestraftund davon reden lassen füllend, so haben wir den selben der gcstalt crlütert, ob jcmans anders oder^H0rs, dann der buochstab sölichs alts und nüws testameuts vermag und nßwyst, läse oder redte, sy den'An wol strafen söllent und mögent nach ircm gefallen."

kei, ^ diesen Artikel hat man auch den Eidgenossen von den Städten mitgetheilt; weil aber dieselben ihn'Umwegs annehmen, sondern dein Befehl ihrer Herreu gemäß die (5) Artikel weder mindern noch mehren

"illn wollen, wogegen man die Hoffnung hegt, daß die V Orte durch einen solchen Znsatz bewogen werden,Artikel insgesamt und endgültig zu genehmigen, und dabei berücksichtigt, was auch augenscheinlich bemerkbar

die'st, daß

Mit diesem Zuschub der Substanz des (betreffenden 3.) Artikels nichts benommen wird, und die Eid-

Ilmihnen

, °stm dem den V Orten auch ohne diesen Nachtrag von selbst zu dein befugt gewesen wären, was derselbeh"i man den Städten diesen Zusatz in den Abschied gegeben, um ihn im Namen der Schied-

Hmid l""''^ bringen, mit freundlicher und dringlicher Bitte an sie, weil sie doch bisher in diesem

dad ^ ^ immer als die verträglicher» und friedcusbegicrigen gezeigt haben, und ihnen (wie schon gesagt)Mir ^ nndern Artikeln nichts abgezogen werden solle, den Vermittlern zu besonderem Gefallen und

^eweje^^ Einigkeit willen, im Namen Gottes auch Hirz» noch einzuwilligen und damit einen weitemsei» ^'^'"r Friedensliebe zu geben; dies werde mau allezeit mit freundlichen Diensten zu vergelten bereitstchcstch auch entschlossen, von diesem Tage nicht zu verreiten, bis man ihre frcnnd-Mid ""b Zustimmung vernehme, will also hier bleiben bis Montag vor Bartholomäi (21. August)

bmim ""fchlbar und ohne längern Verzug ihre Erklärung empfangen, mit der höchsten Bitte,

t>ns auszubleiben.*) I». Die Boten wissen ihre Herren zu berichten, wie die französischen Anwälte

^kiierrl König wegen Leistung der versprochenen Terminzahlungen zu schreiben, damit der

ä"gebe" möchte, und dabei auch gcrathcn haben, ihm auf seiner Heinireise etliche Ehreuboten mit-

^arüber ^ ^ König dafür zu verwenden hätten, daß er desto bäldcr wieder herausgeschickt würde,

^»br' ^ iiüchsten Tage Antwort zu geben. V. Dcßgleichen wissen die Boten, wie man das

Tage Johann von Perroinan von Freibnrg heimzubringen angenommen hat, »in auf dem nächsten

A> antworten, ob die Arbitratoren um die Pensionen auch Urthcile erlassen und Recht sprechen sollen.

*) Der '

schlage ^ h^r consequent »ur die Verhandlung mit den Städten im Auge! es dürste aber der Schluß, de

u Uebnng gemäß, füglich auch ans die Botschaften der V Drte belogen werden.

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