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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juli 1531.

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des dortigen Schultheißen Hans Gebhart Haus zur Sonne, die Bote» vou Solothurn iu der Herbergezum Schlüssel wohnen solle»; nun bitte man, Solothurn von dieser Verfügung Kcnutniß zn geben, ec.

K. A. Basel! Misstv-N.

3) Am 14. Juli machte Beru au Solothuru die Anzeige, daß für dessen Boten die Herberge zum Schlüsselverordnet sei. (T. Miss. 8. 305).

4) 1531, 14. Juli, Solothuru. Au Thomas Schund: Wen» der Tag zu Brcmgartcu vollendet, solleer sofortauf den Span" (verreitcn). Weiteres kann hier nicht gegeben werden; auf den Spruch vom 27. Julikönnen wir nur hinweisen, da uns das betreffende Documcnt leider unzugänglich geblieben ist. Vgl. Nr. 587.

572.

Brunnen. 1531, 17. Juli.

Staatsarchiv Lucer»! Acten RcligwnshSndcl. Kantausarchiv Dchwyz: Abschiede.

der.vier Orte Lucern, Schwyz, Uuterwalden und Zug.i». Dieser Tag ist angesetzt wegen derbeschwerten Handlung", die den V Orten zugemuthet worden.0 nn man sich nun überallerlei Sachen" besprochen, findet man es nicht gerathen, etwas Bestimmtes zu^ 0 aßen, bcdor die Schiedleute in allen Orten gewesen, (Nolls umgefaren"); dcßhalb hat man verabredet,sei» ^ ^ nächsten Freitag Abend (21. Juli) zwei Boten mit Vollmacht in Lucern

^' 3>n sich berathen^ was man den Schicdleuten auf ihre Werbung antworten, und ob man einen weiteren»n/ Weingarten besuchen wolle. I». Heimzubringen, daß Bern eine Botschaft nach Wallis senden wolle,nu. ^ ^"dschaft v Orten abwendig zu machen; es möchte daher gut sein, ebenfalls eine Botschaft hin- um sich über alle Dinge zn rechtfertigen, v. Es wird beschlossen, alles was an den V Ortendie Bünde und Landfrieden gehandelt Warden, in einer Schrift zusammenzufassen, welche

>vor/"^ verhören und zu verbessern haben, damit man sich gegen alle Anklagen zu veranl-

agt ^ ^ bringt wieder den Span mit denen von Weesen und Gastcr zur Sprache und

^ Gemeinde hitzig sei und mit Strafe einschreiten wolle, weßhalb es Hülfe und Rathist s ^ ^ Handel alle (V) Orte betrifft und guter Erwägung bedarf, und zudem Uri nicht erschienendie wird Schwyz gebeten, von sich aus nichts anzufangen, bis die Schiedleute herumgeritten; die Boten,>vird s- Freitag nach Lucern kommen, sollen dann Vollmacht haben, einen Anschlag zu machen, v. Es

d>iird ^ erachtet, von jedem der V Orte zwei Männer zu verordnen, denen der Kriegshandcl anvertrautAlp, ' bestem Ermessen die nöthigcn Maßregeln zu treffen Hütten,um daß unser Händel nit

die ^^^3bar werden." I. Heimzubringen was geredet worden ist über den Herrn von Sax, wie er gegen^rte gesinnt sei. K-. Deßgleichen was angezeigt worden von einem Ucberlinger, der jetztauch" ingewesen, was nämlich derselbe habe verlauten lassen über das, was draußen vorhanden sei.ki» c?" ^ ^egen Rapperswyl abgeredet ist, soll nicht weiter bekannt werden. 1. Dem Caspar von Na ist, ^^'^Mgsschreibcn "n den Vogt zu Lauis bewilligt. Ii,. Auf den Vortrag des Bevollmächtigten derdo» 9" ^ Betreff der zu Lucern in Beschlag genommenen Waaren und die Antwort der Botschaft

"eern wird der Rechistag bis auf ruhigere Zeiten verschoben.

Im Schwyzer Exemplar fehlen i und Ii.

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