Juni 1531.
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Wer die Wahl van acht ..Zuchthütern" anstatt der ..Zwölf", nach dar den, bezeichneten Tage hergestellt Warden.Bezügliche Schreiben finden sich im St. A. Zürich: A- Thurgan.)
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Kucern. 1531, L. Juni (Samstag nach Pfingsten).
Staatsarchiv ^ucevtt: Acten Ncligtonshändel.
Tag der V Orte. 5k. Jeder Bote weiß, wie man denen von Wallis geschrieben und sie ernstlich ermahntHut, ein getreues Aufsehen zu haben, damit sie für alle Fälle gerüstet seien. I». Die an die (unparteiischen)^rte abgeordneten Boten haben die Antworten von Basel und Schaffhauscn geschickt, welche also lauten: Basellverde sich „nt andern Eidgenossen über die Mahnung berathen und alsdann gebührende Antwort geben; Schaff-b'usen verspricht in der Sache zu handeln nach bestem Vermögen, damit die V Orte bei Frieden und Ruhe^>beu; dafür wolle es weder Kosten noch Arbeit sparen; denn es habe bisher die Bünde gehalten und wolle^ auch ferner thun. e. Ferner schreiben die erwähnten Boten, das; die Thurgauer im Sinne haben, alleunüiifte ihrer Gotteshäuser zu Händen zu nehmen; das; die Zürcher zu den Gemeinden im Thurgau Boten^schickt, die V Orte schwer verklagt und (die Leute?) „verbösert" und sie zür Rüstung gemahnt, was aber die"Mrgauer abgeschlagen haben, indem sie keinen Krieg wollen; doch haben dann die Thurgauer zwei Boten aufbMmvärtigcn Tag in Zürich gesandt, um einen Vermittlungsversuch zu machen; und weiter, daß Untcrvögte ausZürchergebiet im Thurgau „umherfahrcn" und den Leuten sagen, sie sollen sich auf ein zweites Gebot gerüstett^teii; daß die Zürcher die Rosse zu den Büchsen schon „beschickt" haben, und am letzten Mittwoch Boten ins^"»inger Amt gekommen, um anzuzeigen, daß der Aufbruch geschehen solle, sobald der zweite Bote anlange.' An Betreff des Tractats, den der Herzog von Mailand abzuschließen begehrt, wird beschlossen, zuerst dieimidlung des Herzogs mit den andern Eidgenossen zu „verhören" und dann weiter über die Sache zu rath-0^gcn. i. Der Priester und Laien halb, welche ein ärgerliches Leben führen, ist kein endlicher Beschlußch>t, Meil die Vollmachten ungleich lauten. 2. Schwyz eröffnet die Instruction, es wäre gesonnen, mit denAstern ernstlich zu reden, sie sollten, sofern sie Bietzen haben wollen, dieselbe» heimlich halten und nicht „soP'nbarlich", zum Ärgernis; des gemeinen Mannes; „desgleichen" sollten sie solche nicht in die Wirths-Bkr, die Bäder, auf die Märkte :c. führen, wie Eheweiber. Was die Laien betrifft, so sollten Rathsherren,krnhts- Amtleute, die Eheweiber und daneben noch Bietzen haben, ihrer Ehren und Ämter entsetzt^ ^ dann nicht bessern würden, so müßte mau sie strenge bestrafen. 3. Diese Artikel sind
Zuzubringen, nm in jedem Ort zu berathen, wie man „diesem unordentlichen Leben" begegnen und deinEbrach Einhalt thun wolle. L. Jeder Bote kennt die Antwort Berus auf das Schreiben der V Orte:. ^ da dieser Handel nicht Bern allein angehe, darüber mit den christlichen Mitbürgern Unterredungkgen. , Heber den Antrag, den Orten, die den V Orten den feilen Kauf abgeschlagen, auch nichts mehr"wnien zu lasten, wird ans die dringende Bitte etlicher Orte beschlossen, es solle dies auf dem nächsten Markthat^ geschehen; dann aber soll man sich weiter berathen, was hierin zn thun sei. An die Büudncrdab freundliches Entschuldigungsschreiben gerichtet, daß die V Orte ihnen nicht zu Hülfe gezogen, und
^ Beschiucrde geführt wegen der ihnen zugelegten Schimpfworte (?). i. Eben als die Boten der übrigen
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