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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mai 1531.

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Zürich und Bern, uf die eS kundtlich erfunden wurd, dann es uns allenthalben ernstliche!, fürgehalten wirt, undso die gestraft werdend, achten sy, sy wellend die fachen wol zno guotcm cnd bringen."

2) Das Datum ist ans dem Nathsbuch geschöpft, das einen ziemlich umfassenden Auszug des Vortragsgibt und in der Antwort iriut. mut. mit obigen Andeutungen übereinstimmt, am Schluß aber beifügt, daß dieNäthc gedenken, mit Freiburg einen Tag zur Behandlung dieser Dinge zu verkünden.

Wir lassen bezügliche Acten folgen:

3) 1531, 26. Mai (Freitag vor Pfingsten), Solothurn.An min Herren von Driburg, daß si ein tag-satzung bestimmen von der v Orten wegen." (Folgt eine große Raumlückc, für ein Concept?).

Rathsb. S0, i>> LS,.

4) 1531, 27. Mai (Vigilia Penthecostcs). Freibnrg an Solothurn. Antwort auf dessen Schreibe»betreffend den Vortrag der V Orte. Da dieselben das Recht begehren, und man wisse, was die Städte Zürichund Bern beschlossen haben, so bedürfe die Sache guten Nathes, um dieses Vorhaben abzuwenden und weitereUcbcl zu vermeiden. Mit Rücksicht auf das Erbieten der V Orte . . . hielte man mm für gut, daß die Botenvon Solothurn und Freibnrg, die nach Zürich verordnet seien, dort vor dem Rath ernstlich und in bester Meinungvorstellen, ivas der ganzen Eidgenossenschaft an diesen Dingen gelegen sei, und bitten, das Recht anzunehmen,auch die übrigen Botschaften, die dahin kommen, vermögen, Zürich dazu zu weisen, und weil die gesetzte FristZu kurz erscheine, zumal die Boten der V Orte jetzt eben herumreiten und dieReise" nicht so bald vollendenkönnen, so wäre zu verlangen, daß Zürich mittlerweile stillestchc, und nach Vollendung jenes llmritts ein gemein-eidgenössischer Tag zu halten, auf dein man wohl etwas Fruchtbares finden könnte. Man habe auch an Berngeschrieben und es freundlich ersucht, auf seinem Vorsatze nicht zu beharren. Wie man die Voten der V Orteabgefertigt, ersehe Solothurn aus beigelegter Copie, zc. zc. K. A. Fr-iwrg: Missive» Bd. o und io.

520.

Bern. 1531, 27. Mni.

Staatsarchiv Bern: Nathsbuch 229, p. 265.

Eine Botschaft tum Basel legt Briefe betreffend die Landgrafschast Sisgau bor und begehrt, daß man'l'c Herren bei dem gemachten Anlaß schirme. Dcßhalb wird beschlossen, eine Botschaft nach Solothurn zusenden, um in diesem Sinne zu wirken und dabei merken zu lassen, daß Basel gute Gewahrsamen vor-liegt habe, :c.

1531, 23. Mai. Bern a» Basel. Den hicher gesetzten Tag wolle Solothurn nicht besuchen; daherkönne Basel seine Botschaft zurückhalten; mau bitte es aber, seinen Anspruch auf die Herrschaft Dorncck gütlichund gänzlich fallen zu lassen; dann dürfe man hoffen, den Span um die Märchen, wie es verabschiedet, zugütlichem oder rechtlichem Austrag zu bringen, zc. St. A. B->»: T-utsch Miss. 8.«??.