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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mm 1531. 1005

Sache und ihrem Verdienen; doch scheine es, weil die Knechte aus dem Feld durch die Länder heimkehren, nichtwohl thunlich, den Abschlag von Stund an zu verkünden, habe dies Nso bis auf den Pfingsttag (28. Mai)verschoben; unterdessen werden so ziemlich alle Knechte hier (hie ussen") anlangen; dann werde man das Aus-schreiben ergehen lassen. Desgleichen möge Zürich verfahren und darüber nichts Thätliches ohne Varmissen undBewilligung Berns anfangen; man werde auch laut des Abschieds eine Botschaft auf nächsten Samstag (27. Mai)Zu Bremgarten haben und ihr Befehl geben, nach Mellingen zu reiten, überhaupt an jenen Orten mit den BotenV0N Zürich (in der Sache) zu handeln. St. A. B-r» I Teutsch Miss. 8. 4°?. - St. A. Zürich : A. II. Capp. Krieg.

4) 1531, 22. Mai. Bern an Zürich. Antwort auf dessen Schreiben mit beigelegterForin" der Verkündnngdes Proviantabschlags. Man lasse sich dieselbe gefallen und- werde den V Orten in gleichem Sinne zuschreiben,wit einziger Ausnahme von zwei Punetcn, indem man nämlich nicht passend finde, ihnen den dadurch begangenenBnndbrnch vorzuwerfen, daß sie auf die Mahnung der Bündncr und Berns nicht geachtet, sondern dies ruhenlassen und bei demjenigen bleiben wolle, was man den V Orten (gestern) geantwortet, wie die beigefügte Copielaute; sodann halte man die Forderung, daß die Schänder zu vollem Genügen der zwei Städte gestraft werdensollten, für zu schwer und unglimpflich und glaube, es sei genug an dem Verlangen, daß die V Orte nach Ver-dienen und der Schwere der Sache strafen, wie es die erwähnte Antwort ausdrücke. Man bitte und vermahneuun Zürich, sich damit zufrieden zu geben, damit beide Städte bei gleicher Meinung erfunden werden. Auch erachteman für unnöthig, eine Botschaft zu den Toggcnburgern und nach Glarus mitzuschicken, werde aber dahinIchreiben und eine Copie mittheilcn, damit die Boten von Zürich dies auch vortragen und im Namen Bernsdort handeln können. St. A. Zürich: A. II. Capp. Krieg. St. A. Ber»: T-Utsch Misswen s. 471, 472.

517.

Bern. 1531, 22. Mai f.

Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 229, p. 219, 251.

I- (22. Mai). 1. Der Bote des Herzogs von Savoyen, Herr von Longecombe, trägt dessen Beschwerdendvr über etliche Artikel des (zu erneuernden) Bündnisses, betreffend Hülfelcistung, Bnrgrcchtc, Vorbehalte, und^!»cht nn> eine Milderung, mit Beirats) seines Bruders und seiner Stände. Auch trägt er auf eine neue"'Mistnng an zur Festsetzung der Märchen gegen Aelcn. 2. Antwort: Ehren halb könne der Rath sich nichtAnlassen; neue Mittel mögen (von Seiten des Herzogs) vorgeschlagen werden; man werde aber nichts'schließen ohne Zustimmung des großen Rothes. Zur Bestimmung der Märchen sei (der Herzog) schon öfter^Löblich) berufen worden.

(24. Mai). Einwilligung zur Sendung einer Botschaft nach Aelcn, doch ans des Herzogs Kosten, :c.

51!!.

Ireilmrg. 1531, 23. Mai.

KauionSarchiv Freiburg: Nathsbuch Nr. 48; Instructionen, II. 8. Staatsarchiv Lucern: A-te» Religionshändel.

KautonSarchib Dolotyurn: Abschiede Bd. 18.

1 Eine Botschaft der V Orte lehnt in ihrem Vortrag die Klagen über Schmähungen ab, die dieÖligen gegen die Zürcher oder Andere sollen ausgegossen haben, und bittet, solchen Vorwürfen keinen