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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mai 1591.

5lC.

Bern. 1531, 20. und 21. Mai.

Slnatöavchiv Zürich: Acten II. Cappeleckricg. Staatsarchiv Lucern: 'Acten Religionshändcl.

Staatsarchiv Bern: Instructionen, Ii. 72 5. Nathsbnch Nr. 229, i>. 239, 2-10, 243.

I. Die Boten der V Orte sind dor Schultheiß, Rathen und Burgern erschienen und haben in ihremVortrag wesentlich zwei Artikel ausgeführt, 1. daß sie in dem Span wegen der Hauptmannschaft der Gottes-hauslente von St. Gallen mit den Eidgenossen von Zürich nicht haben zum Recht kommen mögen :c.; 2. daßsie hoch verklagt werden, wie etliche der Ihrigen über die von Zürich verletzlich reden, und ihr zu Badengethancs Erbieten, das sie noch heute wiederholen, dieselben zu strafen, ihnen nichts helfen wolle, mit weitcremInhalt.

II. Darauf haben genannte Herren Rüthc und Bürger nachfolgende Antwort gegeben: Es sei allerdingsder Span des st. gallischen Hauptmanns wegen auf Tagen wie jetzt zur Sprache gekommen; inzwischen seienaber so schändliche und unchristliche Reden ausgegossen worden, die nicht Zürich allein, sondern auch Bern undandere christliche Städte an ihrer Ehre höchlich verletzen, daß die V Orte im andern Falle, wenn solche Zuredennicht ergangen wären, wahrscheinlich eine gebührliche Antwort erhalten hätten; weil aber solches vorgefallen,so sei dieser Schandworte wegen ein Tag in Baden gehalten worden, auf welchem Bern und Zürich undAndere sich zum höchsten beklagt und begehrt haben, daß vermöge des Landfriedens die frechen Schänder undLästerer gestraft werden, wozu die V Orte sich damals wie auch jetzt erboten, aber dies nicht erstattet; freilichhaben sie etliche gestraft, aber so spöttlich und liederlich, wie sie selbst wohl wissen, als namentlich HeinrichSchönbrunner von Zug, dessen unbillige, zu Solothurn und anderswo begangene Handlungen offenbar undniemand unbekannt seien, sodann der Hiltbrand von Einsiedel», des Unterschreibers Sohn von Zug; ebensowisse man, wie German und Heinrich Toß und Hans Vrandenberger mit einem Biedermann von Hediugen,aus dem Zttrchergebiet, bei dem Fahr zu Sins an der Neuß gehandelt, und niemand sei, der nicht wüßte,was der Wirth zum Ochsen in Lucern zu etlichen Zürcher» als seinen Gästen gesagt, desgleichen was BastianKretz von Unterwalden getrieben, und viele andere dergleichen schändliche Worte mehr, die zu Baden angezeigtworden, von denen die V Orte auch gutes Wissen haben, was aber alles so wenig gefruchtet habe, daß seithereinige Personen (neuerdings) grobe unverschämte Worte geäußert, wie Margreth Seiler von Rußwhl, die gesagt,die Berner seienMerchengchygcr" und Bösewichte, wcßhalb meine Herren nach Lucern geschrieben und begehrthaben, sie nach ihrem Verdienen zn strafen. Was für eine neue Auszeichnung mit den Kuhkaminen etlicheans den V Orten erdacht, und welche Reden sie dazu brauchen, nämlich daß sie die Kälber, welche die Zürcherzu Cappel gemacht, daran binden wollen, sei unverborgen; auch wisse der Bote von Unterwalden, was HerrUlrich von Bibrach zu einem Läufer von Bern, als dieser auf die Frage, was er glaube, geantwortet, wieseine Herren von Bern, in unfreundlichem Tone gesprochen, dann glaube er nicht wie ein guter Christ; zuschweigen von andern unchristlichen Reden, die fort und fort ungestraft ausgehen. Weil nun dem also, daßalles nichts helfen wolle, und die Zusage der V Orte, jene Leute zu strafen, nicht erfüllt worden, weßhalb zubesorgen sei, daß sie den gleichen Versprechungen, die sie jetzt machen, auch nicht nachleben werden, so erklären